Verboten laut MarkenG ist das geschäftliche Handeln mit Fakes. Hierunter fällt aber auch folgender Fall: jemand (auch ein Privatmann) der sonst diverse Uhren verkauft und auch ein Fake darunter hat, der tritt ebenfalls im geschäftlichen Verkehr auf!!

Der bloße BEsitz eines Fakes ist in Deutschland -im Gegensatz zu anderen Ländern wie z.B. Frankreich- nicht strafbar, es sei denn Die Fakes dienen dem Verkauf und nicht dem bloßen privaten bedarf.