Verboten laut MarkenG ist das geschäftliche Handeln mit Fakes. Hierunter fällt aber auch folgender Fall: jemand (auch ein Privatmann) der sonst diverse Uhren verkauft und auch ein Fake darunter hat, der tritt ebenfalls im geschäftlichen Verkehr auf!!
Der bloße BEsitz eines Fakes ist in Deutschland -im Gegensatz zu anderen Ländern wie z.B. Frankreich- nicht strafbar, es sei denn Die Fakes dienen dem Verkauf und nicht dem bloßen privaten bedarf.
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Baum-Darstellung
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10.05.2004, 13:53 #11Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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