Hi Sascha,
Dienstherr / Verwaltungsrechtler - Du bist also vermutlich Beamter?!
Ich habe nichts gegen Beamte - sie tun ja nichts!![]()
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Wichtig bei der Klärung dieser Frage ist, ob die LKW-Fahrerlaubnis eine Einstellungsvoraussetzung war. Stand in der Stellenausschreibung nur "soll" , "wünschenswert" etc., sieht es mit einer Kostenerstattung wohl mau aus.
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Thema: wieder mal an die Anwälte...
Baum-Darstellung
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17.10.2005, 13:08 #5
RE: wieder mal an die Anwälte...
... und Tschüss!
Mücke
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