Hi Sascha,

Dienstherr / Verwaltungsrechtler - Du bist also vermutlich Beamter?!

Ich habe nichts gegen Beamte - sie tun ja nichts!

Wichtig bei der Klärung dieser Frage ist, ob die LKW-Fahrerlaubnis eine Einstellungsvoraussetzung war. Stand in der Stellenausschreibung nur "soll" , "wünschenswert" etc., sieht es mit einer Kostenerstattung wohl mau aus.