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  1. #41
    Daytona
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    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Nö - ist rechtlich vollends ok
    Bin kein Jurist insofern meine Frage: Aufgrund Vertragsfreiheit oder wie?

    Ansonsten bleibe ich dabei, dass es m.E. ein unrechtmäßiger Zugriff auf mein Eigentum darstellt. Also in dem Moment, in dem ich den vereinbarten Kaufpreis bezahlt habe, gehört das Produkt mit all seinen Bestandteilen mir und ist mir auch unverzüglich auszuhändigen. Wenn da etwas, und sei es auch nur zeitweise, einbehalten wird, geht es an meinen persönlichen Besitz. Und ob das zulässig ist!?

  2. #42
    Double-Red Avatar von Soeckefeld
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    wenn das so weiter geht, sind wir schnell beim Thema "Besitzrecht oder nur Nutzungsrecht"
    mit besten Grüßen
    Andreas


  3. #43
    Deepsea Avatar von Analyst
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    wenn ich etwas kaufe, dann möchte ich auch das alleinige Nutzungsrecht erwerben. Das von mir im Gegenzug gegebene Geld steht ja auch zur freien Verfügbarkeit des Konzis. Wenn ich als Nutzungszweck den Weiterverkauf anstrebe, so ist das meine Sache. Da die andere Seite den Verkauf an für mich nicht akzeptable Bedingungen knüpft, werde ich nicht kaufen...Es gibt noch andere Mütter mit schönen Töchtern ...

    Gruß Hans

  4. #44
    Datejust
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    Wenn das vor dem Verkauf so vereinbart wird ist es ok. ( Im Zweifelsfall gibt es bei Nichteinigkeit keinen Verkauf).

    Wurde vor dem Verkauf nichts vereinbart kann die Karte natürlich nicht nachträglich einbehalten werden.

  5. #45
    Die Sache ist ja auch eher grundsätzlicher Natur. Man bezahlt den vollen Kaufpreis und dann hat auch alles ausgehändigt zu werden. Wenn jemand die Box, die Karte oder anderes Zubehör nicht möchte kann er ja den Konzi fragen ob dieser es für ihn entsorgen kann.
    Was kommt denn als Nächstes?
    „Da sie die Uhr ja zum tragen kaufen und dabei Nutzungsbedingt immer Tragespuren entstehen bekommen sie die Uhr nur, wenn wir vorher drei tiefe Schrammen rein machen.“ 😡
    Und es wird mit Sicherheit einige geben die auch das vollkommen OK finden würden. 🤣 um die Verfügbarkeit und Lieferfähigkeit zu erhöhen 🤣🤣🤣

  6. #46
    Freccione Avatar von rudi
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    Hi,

    die sind ja lustig, zum Schluss werden dann die Karten bei der Ausgabe dann noch vertauscht.
    Ich lasse ja beim Autokauf auch nicht den Kfz Brief beim Händler.
    Ich hatte kein Problem im November meine Garantiekarte zu erhalten.
    Gruß Rudi

  7. #47
    Sea-Dweller Avatar von Giulietta
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    Zitat Zitat von Auerntien Beitrag anzeigen
    Giulietta "Rolex könnte sicher problemlos die Verfügbarkeit erhöhen"
    Woher kommt diese Sicherheit dass Rolex das problemlos könnte.
    Die Knappheit besteht seit vielen Jahren. Genug Zeit für eine derart gut organisierte Firma, um die Kapazitäten zu erhöhen, Maschinen zu kaufen, Leute anzulernen. Man könnte auch einfach die Kapazitäten von den weniger gefragten Modellen zu den Stahl-Sporties shiften.

    Rolex will das offenbar nicht. Sonst hätten sie es längst tun können, so wie so ziemlich jedes produzierende Unternehmen die Kapazitäten erhöht, wenn die Nachfrage steigt. Das ist ja nun kein von naturblonden Jungfrauen bei Vollmond handgeklöppeltes Produkt aus seltenen Erden.
    Liebe Grüße sendet Julia

  8. #48
    GMT-Master Avatar von mobilz
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    Bisher habe ich die Garantiekarte immer mitbekommen, zwei Jahre beim Konzi fände ich komisch auch wenn ich kein Weiterverkäufer bin.
    Drauf einlassen würde ich mich aber wohl trotzdem

  9. #49
    Yacht-Master
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    Die Nachfrage würde sinken, da zu viele Sepkulaten da sind. Dann würden hier Themen sein wie

    Soll ich die Uhr kaufen, da sie direkt XX€ Wertverlust hat.

    Egal wie man es macht man wird nicht allen gerecht und so ist das Leben. Es gibt genug andere Marken oder kauft beim grauen, anstatt euch aufzuregen und alles...

  10. #50
    Milgauss
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    Zitat Zitat von Giulietta Beitrag anzeigen
    Das ist ja nun kein von naturblonden Jungfrauen bei Vollmond handgeklöppeltes Produkt aus seltenen Erden.
    Echt nicht?!?! Nun möchte ich keine mehr!

  11. #51
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Zitat Zitat von BJH Beitrag anzeigen
    Bin kein Jurist insofern meine Frage: Aufgrund Vertragsfreiheit oder wie?
    Es geht doch darum, dass Du vor dem Kauf diesem Verfahren zustimmst. Also ist das dann vollkommen legitim.
    Was nach dem Kauf ist, lassen wir mal dahingestellt.

    Aber das Thema ansich ist doch vollkommen absurd.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  12. #52
    GMT-Master
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    Für mich wäre der Kauf schon erledigt wenn der Konzi sagt er will mir die Karte nicht
    mitgeben. Man bezahlt den vollen Listenpreis und nachher kriegst keine Karte.
    Zu mal diese Regelung aus meiner Sicht auch die falschen treffen würde, nämlich die Leute wo
    um Ihre Kohle hart arbeiten sich dann so ne Uhr gönnen und ne Freude dran haben.
    Die Konzis sollen sich lieber Ihre Kunden genauer ansehen und dann entscheiden die Uhr
    raus zugeben oder nicht. Finde es gut wenn auch jetzt die junge Generation sich für Rolex interessiert
    aber wenn in den Innenstädten jeder 2. gerade mal Ü18 mit ner Stahl/Gold, Jogginghosen-Kombi
    und "Ey Alder" rumläuft, müssen die Uhren ja auch irgendwo herkommen.
    "Ein hübsches kleines Nichts, was Sie da beinahe anhaben."
    ("Diamantenfieber" - 1971)
    Grüße Marc

  13. #53
    GMT-Master Avatar von frankm1
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    und wenn der einbehaltende Konzi Pleite geht schlage ich mit dem Insolvenzverwalter herum, Garantieansprüche kann ich nicht stellen, da der Verwalter mir die Karte nicht herausgibt oder verzögert???
    wie dämlich müsste ich sein, um so eine Praxis dieser betreffenden Konzis zu akzeptieren

  14. #54
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    wäre mir sowas von egal, ob die Karte einbehalten wird.
    Was mache ich damit nach dem Kauf?? Die wandert in den Tresor und bleibt da.

    Ich kaufe Uhren zum Tragen und keine Garantiekarten.

    Wenn dadurch erreicht wird, dass "Fans" "Ihre" Uhren bekommen, super ich befürworte es sogar!
    Lieben Gruß René

  15. #55
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
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    Zitat Zitat von frankm1 Beitrag anzeigen
    und wenn der einbehaltende Konzi Pleite geht schlage ich mit dem Insolvenzverwalter herum, Garantieansprüche kann ich nicht stellen, da der Verwalter mir die Karte nicht herausgibt oder verzögert???
    wie dämlich müsste ich sein, um so eine Praxis dieser betreffenden Konzis zu akzeptieren
    für die Garantie reicht der Kaufbeleg
    Lieben Gruß René

  16. #56
    Daytona Avatar von GPX8888
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    Wir diskutieren hier tatsächlich noch über ein Plastikkärtchen? Sollen dann nach Kauf auch die abgemachten Folien noch mitgegeben werden? Waren ja auch Bestandteil der gekauften Uhr und gehören dem Käufer.

    Finde das Thema seltsam. Das interessiert doch primär den Spekulanten auf der Jagd nach dem schnellen Euro. Mir persönlich wäre es völlig egal, ob ich die Karte jetzt oder in 24 Monaten bekomme, Hauptsache ich bekomme die gewünschte Uhr.
    Gruß,
    Michael


    Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!

  17. #57
    Milgauss Avatar von Mortihh
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    Mir ist das im Grund auch egal, kann der Konzi gerne lagern. Aber was ist mit (sofern überhaupt noch möglich in der aktuellen Zeit) Spontankäufen? Ich habe auch schon in anderen Städten und Ländern Uhren gekauft. Wenn es jetzt zum Garantiefall kommt, schickt dann der Juwelier aus Portugal die Karte an den Konzi in Hamburg und wenn der Fall behoben ist, schickt er sie zur Verwahrung wieder nach Portugal?!

  18. #58
    DoT 2020 Sieger 2021 & zukünftiger Fiat Multipla Besitzer Avatar von hallolo
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    Meint ihr nicht, dass dann einfach die Uhren ohne diese Karte verkauft werden? Wo ist denn der Markthebel dieser Maßnahme? Verstehe ich nicht.
    Ich fang diesen Tag nicht nüchtern an.


  19. #59
    Gesperrter User
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    Verwundert bin ich, dass hier die rechtliche Frage gestellt wird.
    Ein jeder darf eine Uhr ohne alles verkaufen. Nur die Box verkaufen. Nur ein Garantie-Zertifikat.
    Nur ein Armband. Nur ein Glied aus dem Armband.

    Warum glaubt hier irgendwer, dass ein Verkäufer nicht nur die Uhr oder nur die Uhr ohne Box oder nur die Uhr ohne Anleitung verkaufen darf?

    Glaubt hier wirklich jemand, dass alle Rolex Uhren Verkäufe auf Chrono24, Chronext oder eBay-Kleinanzeigen ohne Garantie-Karte rechtlich verboten sind?
    Oder glauben die Zweifler, dass das Gesetz für "Rolex-Händler" einen Paragrafen hat, dass diese die Uhren nur mit Garatie-Karte verkaufen dürfen?

    Vielleicht mag es hier was zivilrechtlich im Innenverhältnis zwischen Rolex und dem Konzi geben. Glaube ich aber einerseits nicht, andererseits interessiert das den Kaufvertrag zwischen dem Endkunden und dem Konzi nicht...

  20. #60
    Ländercode-Schnüffelhund Avatar von Schmackofatz
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    Hihi, demnächst wird es vermehrt Neuuhren ohne Zerti geben, wenn beim Käufer der Kittel brennt und die Mittel knapp werden.


    Ich würde es wie beim Welpenkauf machen, dass eine Weitergabe verboten ist und die Uhr stattdessen wieder zurück zum Konzi muss.
    Peter

    Bekennender Längsdenker

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