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  1. #6
    Yacht-Master Avatar von RLX1470
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    Ich denke, da bringt die Dame etwas durcheinander.

    Mein (beschraenktes) Wissen der Materie und der gesunde Menchenverstand sagen mir:

    Eine Schenkung unter nicht-Verwandten sollte in Deutschland bis EUR20k alle 10 Jahre von der Schenkungssteuer (!) befreit sein.

    Wer aber auch immer der Inverkehrbringer der Uhr in die EU ist, d.h. entweder der Schweizer "Schenker", der die Uhr zum Verbleib in der EU einfuehrt, oder der "Beschenkte", der die Uhr aus der Schweiz zum Verbleib mit nach Deutschland bringt, muss an der Grenze die Uhr ordnungsgemaess verzollen.

    Jede andere Interpretation waere nicht schluessig und kaeme mMn einem Umgehungstatbestand gleich.


    Ganz generell denke ich, dass man dem steuerlichen Rat eines Einzelhandelsangestellten mit viel Vorsicht begegnen sollte. Ein Anruf beim deutschen Zoll kann da vermutlich sehr viel schneller (und rechtssicherer) fuer Klarheit sorgen.
    Geändert von RLX1470 (29.08.2020 um 01:41 Uhr)
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