Das das offensichtlich nicht so ist, belegt ja der Artikel der Autobild.

Warum sollte der Händler mir nicht in der Endrechnung die geänderte MwSt ausweisen? Ist ja nicht sein Geld, sondern nur ein Durchlaufposten.

Der Preis des Produktes ändert sich ja nicht, sondern nur die Besteuerung.

Gruß