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Hybrid-Darstellung
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24.01.2021, 21:42 #1
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11.02.2021, 10:26 #2
der Käufer ist dann zwar der Eigentümer der Karte, der Konzi aber wie vertraglich geregelt temporärer Besitzer.
Die Lagerung der Karten ist ein anderes Thema, sollte aber für einen Konzi kein Problem sein.liebe Grüße
Alex
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13.02.2021, 15:12 #3
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Aber es kann doch nicht euer ernst sein, dass der Konzi berechtigt ist die Garantiekarte ein zubehalten???
Es ist euer Eigentum nach dem Kauf könnt ihr mit euererm Eigentum tun und lassen was ihr wollt.
Stellt euch vor ihr geht zum Autohändler und er sagt zu Euch aber nur zur Info der Brief bleibt trotz Bezahlung mindestens 12 monate bei uns und sie dürfen zwar das Auto bewegen aber erst nach Rücksprache mit mir wieder verkaufen. Obwohl ihr es bezahlt habt.
Bitte setzt mal einer so eine Abtretungserklärung hier ins Forum ,daß die Garantiekarte einbehalten wird.Würde sie diese schon gerne mal sehen und vorallem mit welcher Begründung???
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13.02.2021, 16:44 #4
Doch. Genau so macht es zB Ferrari mir
Ihren exklusiveren Fahrzeugen (zB Enzo). Oder Bugatti. Ohne deren Zustimmung kein Verkauf des Fahrzeugs. Wäre auch ne Idee. Oder Vorkaufsrecht einräumen für rolex. Und wenn es doch einer verkauft bekommt er nie wieder ein solches Fahrzeug von dem
Hersteller -> BlackList. Find ich eigentlich eine ganz charmante Idee
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13.02.2021, 22:13 #5
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Wir sprechen aber nicht über etwas sehr exklusives oder sehr limitierte Auflagen sondern über eine normale Uhr !! Der Vergleich mit Ferrari und Bugatti oder Porsche GT2 oder 3 hingt gewaltig. Sie sind von Anfang an sehr limitiert!! Die Geliebte Rolex nicht!!
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13.02.2021, 22:39 #6
Hihi.
Erzähl' das mal jemand außerhalb des Forums.
Edith:
Wenn ich als Konzi schon ansatzweise den Verdacht hätte, der Käufer vercheckt die Uhr weiter, würde ich sie ihm gar nicht erst anbieten.
Mein Konzi weiß, dass ich mit meinen Uhren beerdigt werden möchte. Da gibt's so ein Killefitz wie Zertifikat einbehalten nicht.Peter
Bekennender Längsdenker
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13.02.2021, 15:33 #7
Wo ist das rechtliche Problem? Das ist eine vollkommen freiwillige Vereinbarung. Bist Du damit eben nicht einverstanden, verkauft Dir der entsprechende Konzessionär halt nix
Im übrigen gabs auch bei Porsche bei manchen Modellen (GT3 z.B.) eine schriftlich vereinbarte Mindesthaltedauer.
Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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13.02.2021, 22:57 #8
Wem es nicht passt, der kann ja woanders kaufen....
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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13.02.2021, 23:52 #9
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14.02.2021, 01:20 #10
Genau so sehe ich das auch. Keiner wird dazu gezwungen auf ein Geschäft unter diesen Vorraussetzungen einzugehen.
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14.02.2021, 06:15 #11
Ich hatte mir die Karte nach einem halben Jahr beim Konzessionierten vorzeitig abgeholt damit ich die Uhr verkaufen konnte.
Dessen Bemerkung war das ich keine weiteren Uhren von ihm bekommen werde.
Meine Antwort , das er jetzt ein halbes Jahr Zeit gehabt hat mir weitere Modelle anzubieten , dies allerdings versäumt hat und ich dieses Spielchen nicht gewillt bin länger mitzuspielen.
Karte erhalten und einseitige Geschäftsbeziehung beendet. Lächerlich das Ganze.Geändert von Crescendo (14.02.2021 um 06:17 Uhr)
Es geht auch ohne Sub. , Stephan
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14.02.2021, 06:37 #12
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Morgen Zusammen, das sehe ich genau so. Aber stellt euch doch einfach mal den Fall vor Ihr rutscht in finanzielle Schwierigkeiten und solltet schnell Geld brauchen und durch Zufall habt Ihr vor 3 Monaten eine neue GMT gekauft. Was jetzt? Zum Konzi seine private Situation darstellen, was dem einen oder anderen evtl. peinlich ist, und fragen ob du bitte „deine Garantiekarte“haben kannst?
So gut jetzt von meiner Seite. Es kann jeder selbst entscheiden ob oder ob nicht. Noch ein kleiner Denkanstoß was ist beim Lookdown wenn du die Karte brauchst bzw. Überlegt mal wieviele Karten er dann aufbewahren muss??
Schönen Sonntag
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14.02.2021, 08:23 #13
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Das muss ich mir nicht vorstellen. Wäre ich knapp bei Kasse, kaufe ich mir keine GMT. Eine finanzielle Schieflage kommt nie plötzlich, sondern zeichnet sich in der Regel ab. Sollte wirklich mal ein Ereignis eintreffen, dass man von Heute auf Morgen so einen Betrag braucht, dann ist das Ereignis sicherlich so schwerwiegend, dass man andere Sorgen als die Aufnahme auf einer Blacklist hat. Spontan fällt mir für so ein Ereignis auch nur Spielschulden im P... ein. Alles andere ist bei der heutigen Zinslage mit Krediten händelbar. Sollte man nicht kreditwürdig sein, kauft man sich ebenfalls keine GMT.
Ansonsten sehe ich das wie die anderen hier. Wer nicht will läßt es. Habe ich mich wirklich mal verkauft und mir gefällt die Uhr nach 6 Monaten nicht mehr, gehe ich zum Konzi und finde eine Lösung. Da mache ich dann sicherlich ein paar Euronen abstrich, muss mich aber nicht beim Privatverkauf über „letzte Preis“ ärgern und kauf was anderes schönes.
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14.02.2021, 08:40 #14
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Warum wird hier alles so persönlich genommen??
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14.02.2021, 08:56 #15
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Oh, dann kam mein Post wohl falsch rüber. Ich nehme das gar nicht persönlich und war dir gegenüber auch nicht persönlich gemeint.
Grundsätzlich bin ich halt nur der Auffassung, dass sich so eine Luxusuhr nur kaufen sollte, wer finanziell dazu ohne wenn und aber in der Lage ist oder finanziell eine entsprechende Perspektive hat. Hier lese ich so viele Post, wo man denkt, das eine Rolex so wichtig wie eine warme Wohnung und was zum Essen auf den Tisch ist. Mir tun allerdings immer die Leid, die nach Studium/Ausbildung finanzielle in der Lage sind sich einen Traum zu erfüllen, aber keine Chance haben eine Uhr zu bekommen, weil diese zum Spekulationsobjekt geworden sind.
Einen schönen Sonntag!
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14.02.2021, 07:39 #16
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Ich mache das jetzt genauso falls ich irgendwann wieder eine Uhr verkaufe, Garantiekarte behalte ich 24 Monate ein. Rückkaufsrecht, natürlich mit Abschlag.
Wem es nicht passt, kann ja wo anders kaufen.
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14.02.2021, 08:56 #17
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Das man versucht die Uhren nur noch an Kunden zu verkaufen, welche die Uhren länger behalten wollen, finde ich gut.
Ich hoffe nur nicht, dass es jetzt dann Angebote bei den Grauen gibt, wo man die Garantiekarte in 2 Jahren nachgereicht bekommt
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14.02.2021, 09:05 #18
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Man könnte ja auch einfach zur Bank gehen und sich 15.000 Euro von der Bank leihen für 3%. Das Geld hab ich in 15minuten am Konto. Eine Uhr verkaufe ich nicht so schnell.
Oder ich verkaufe einfach paar Aktien.
Da muss ich doch keine Uhr verkaufen.
Also wirklich Leute gibt's hier. Das ist doch ein Luxus Forum
Ansonsten scheinen alle auf dem konzi rumzuhacken. Geht doch zum Grauen, nehmt die Karte mit und wenn ihr in Notlage kommt gleich wieder zum Grauen mit der Uhr und gebt diese mit einem Abschlag zurück. Aber halt das wäre ja kein gutes Geschäft. Eine Rolex nach 6 Monaten zu verkaufen? Die ist ja noch nicht Mal richtig eingelaufen! Da kann ich nur müde Gähnen über solche Gedanken hier.
Ich behaupte Mal, das alle die sich über Einbehalt der Karte aufregen nur auf schnelles Geld aus sind. Ein echter Uhrenliebhaber weiß die Übergabe beim Konzi zu schätzen und trägt seine Uhren regelmäßig und langfristig. Dieser Uhrenliebhaber trennt sich nur im äußersten Notfall von seinen Uhren. Diese sind dann meist getragen mit ordentlich Spuren.Geändert von NOmBre (14.02.2021 um 09:14 Uhr)
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14.02.2021, 12:02 #19Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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14.02.2021, 09:33 #20
Zählt dieses Urteil nur für Uhren oder kann es auch auf andere Wertgegenstände übertragen werden?
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