Results 1 to 8 of 8
  1. #1

    Arbeitsrecht / Versicherung Kurzarbeitergeld

    Hallo

    Habe mal ein Frage

    Mitarbeiter ist zu 100 % auf Kurzarbeit
    Ist dennoch täglich mehrere Stunden im Betrieb.

    Wie schaut es mit dem Versicherungsschutz BG/ Unfallversicherung bei Wegeunfall/ Arbeitsunfall aus ..

    eigentlich wäre der Mitarbeiter bei 100% garnicht im Betrieb

    Danke vorab für Eure Antwort
    Gruss Christoph

  2. #2
    Interessante Frage.

    Ich würde es aber aus Sicht des AG aus einem anderen Grund sofort abstellen. Wenn da die BA dahinterkommt, könnte die da Betrug unterstellen. Schließlich hat der AG offenkundig getäuscht, da er ja einen 100prozentigen Arbeitsausfall dargelegt hat und der AN die entsprechende Leistung erhält.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  3. #3
    GMT-Master Arbolito78's Avatar
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    Eine Laienfrage (ich kenn mich nur mit SaisonKug aus..) aber wenn er 100% Kurzarbeitergeld bekommt was macht der dann in der Arbeit? Ist das nicht Betrug?
    Last edited by Arbolito78; 16.04.2020 at 21:48.
    Beste Grüße, Richard

  4. #4
    Wenn der Arbeitgeber bei der Endabrechnung dies nicht anhand der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung korrigiert, das sollte Christoph natürlich nicht versäumen.

    Ist aber leider auch keine Antwort auf die Frage.

  5. #5
    Yacht-Master IPAQ1's Avatar
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    Interesante Infos Danke
    Gruss Christoph

  6. #6
    Submariner
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    Wenn der AN nur zum Spass kommt kein Versicherungsschutz
    Wenn er auf Weisung eines Vorgesezten kommt ist er Versichert
    Kurzarbeitergeld ist erst mal eine andere Geschichte.
    Im Ernstfall kann das richtig ins Auge gehen.
    Eigentlich ganz einfach:
    Wird er gebraucht runter auf z.B. 50%
    Wird er nicht gebraucht soll er auch daheim bleiben.
    Greenwich

  7. #7
    Deepsea
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    Quote Originally Posted by IPAQ1 View Post
    Hallo

    Habe mal ein Frage

    Mitarbeiter ist zu 100 % auf Kurzarbeit
    Ist dennoch täglich mehrere Stunden im Betrieb.

    Wie schaut es mit dem Versicherungsschutz BG/ Unfallversicherung bei Wegeunfall/ Arbeitsunfall aus ..

    eigentlich wäre der Mitarbeiter bei 100% garnicht im Betrieb

    Danke vorab für Eure Antwort
    Einfach die Arbeitszeit nach Stunden abrechnen. Kurzarbeitergeld wird im Nachhinein gezahlt/geleistet, wenn auch vorher schon angemeldet und genehmigt. Wenn aus 100 % weniger wird, freut es den Mitarbeiter, die Agentur für Arbeit und den Arbeitgeber.

    Ich habe im Betrieb 50% Kurzarbeit angemeldet und mit dem Lohnbüro vereinbart, dass wir "weiterhin" nach "Stundenzettel" abrechnen.

  8. #8
    Yacht-Master IPAQ1's Avatar
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    Danke für die INfo
    Gruss Christoph

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