Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
Wenn das geflickt wird, dann dürfte der als Unfallwagen gelten. Bei einer kompletten Erneuerung der PU eher nicht.

So wurde mir das zumindest vom Gutachter beim PZ gesagt, als mir einer beim Rückwärtsfahren seinen Agrarhaken in die vordere PU gedrückt hatte.
Quasi mit einer neuen Verkleidung dann wider unfallfrei ?!
Und das sagte eine Gutachter ???

Hmmm, ok... verstehe es wer will