Logisch kannst du die immer offen lassen.
Nur, wenn du den Stecker ziehst, dass sie auch bei niedrigen Drehzahlen „richtig offen“ ist, wird es illegal.
Ergebnis 5.481 bis 5.500 von 6962
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23.03.2024, 18:39 #5481
Legitime Frage und Thema…und dennoch so ein typisches german-Phänomen.
Liebe Grüße, Sascha
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23.03.2024, 19:33 #5482
Geändert von Dr.MTB (23.03.2024 um 19:35 Uhr)
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23.03.2024, 20:14 #5483
Und genau dafür hat….. der Freund…. Ja die Fernbedienung
Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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23.03.2024, 22:01 #5484
Die Klappe kann doch mal klemmen ?!
Aber nochmal kurz zusammengefasst, es wird also nicht geahndet wenn ich beispielsweise mit der gedrückten Taste fahre ?
Was mein Freund macht, kann ich nicht beurteilen„Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“
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24.03.2024, 00:44 #5485
- Registriert seit
- 19.03.2019
- Beiträge
- 78
Hi,
werkseitig verbaute Klappensteuerungen bewahren nicht vor einem Bußgeld. Es wird die Erzeugung unnötigen Lärms geahndet und nötig ist eine offene Klappen - aus Gesetzgebersicht - nicht. Macht dann einmal 80€. Der Nachweis ist sicherlich schwieriger als bei einer nachgerüsteten Steuerung. Wird das festgestellt ist deine BE erloschen und das macht dann 90€. Ggf. droht die Sicherstellung, aber ich tippe eher auf ein erneutes Vorführen mach dem Ausbau.
Auch mit dauerhaft offener Klappe kann man ja leise fahren.Geändert von .Patrick. (24.03.2024 um 00:46 Uhr)
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24.03.2024, 04:40 #5486
Eher „könnte“.
Was ist denn die Intention hinter dem Einbau einer manuellen Klappensteuerung?
Man will ja, dass es laut wird…
Jacek
Bitte sage deinem Freund, dass das scheiße ist und zu recht illegal und vor allem asozial.
Ich habe hier in der erweiterten Nachbarschaft so einen Spezialisten, der in der 30er Zone es regelmäßig für erforderlich hält, (sehr) kurze Beschleunigungsrennen mit garantiert offener Klappe zu veranstalten und dabei die ganze Gegend mit dem tollen Sound seines C63 zu beglücken, inklusive (vermutlich auch reinprogrammierter) Fehlzündungsknallerei.
Wenn‘s nach mir ginge, dann hätte dieser **** keine Fahrerlaubnis mehr, der ist einfach psychologisch ungeeignet für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Die Polizei interessiert es nicht…Geändert von dj74 (24.03.2024 um 04:42 Uhr)
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24.03.2024, 09:29 #5487
Hallo Jan,
Auch bei uns in der Siedlung haben wir einen Nachbarn mit einem getunten R8 V10
Sobald er die Maschine in der Garage startet, bekommen es zwangsläufig alle Häuser im Umkreis vom 1 Km mit.
Ich denke auch hier, legal ist diese Lautstärke nicht..
Mit ist das jedoch ziemlich egal was andere machen -leben und leben lassen-, solange das nicht in der Nacht passiert.
Und nun abschließend, Klappe auf - auch wenn Serie, ist illegal ..?!
Grüße„Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“
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24.03.2024, 09:32 #5488
Mein nicht rechtsverbindliches Verständnis:
Die Herstellerseitige Klappenfunktion ist legal - sonst würde der Hersteller dafür ja keine Genehmigung bekommen.
Diese öffnet erst bei 3500 U/min oder so.
Dies zu umgehen ist illegal.Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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24.03.2024, 09:36 #5489
Ich glaube nicht, dass eine legale serienmäßige Klappensteuerung es zulässt, die Klappe wirklich immer offen zu lassen, sondern diese eher anders herum gedacht ist, die Klappe in den Fällen geschlossen zu halten, bei denen die automatische Steuerung die Klappe öffnen würde. Soweit jedenfalls meine laienhafte Einschätzung.
Sobald man da was umprogrammiert, wird‘s wieder illegal.
Edit: Can war schneller
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24.03.2024, 09:39 #5490
So ist es.
Viele Grüße
Julian
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24.03.2024, 09:45 #5491
- Registriert seit
- 21.07.2005
- Beiträge
- 2.166
Klappe ist ja auch beim Kaltstart paar Sekunden offen. Da macht das legal schon etwas Kirmes.
Grüße
Frank
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24.03.2024, 09:55 #5492
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24.03.2024, 09:57 #5493
Ganz blöd ist´s halt, wenn die Unterdruckschläuche von der Klappensteuerung runterrutschen. Kommt echt vor!
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24.03.2024, 10:05 #5494
Dann musst du den Schlauch außen anbringen: https://www.youtube.com/watch?v=2Hb2KzJbwcY
Aloha
Micha
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24.03.2024, 10:08 #5495
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24.03.2024, 10:18 #5496
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24.03.2024, 10:22 #5497
Schietwetter, auch im Rheinland
Rheinische Grüße, Frank
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24.03.2024, 11:18 #5498
Wenn das Fzg. so vom KBA abgenommen und ihm die ABE erteilt wurde, dann sollte es so im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt sein. Ansonsten müsste der Hersteller im Auto im Sichtbereich des Fahrers ein Warnschild/Hinweis anbringen das die Nutzung der Klappe nicht im öffentlichen Straßenverkehr erlaubt ist. Ähnlich wie bei Winterreifen die nicht bis zur max. Höchstgeschwindigkeit zugelassen sind (Vergleich hinkt etwas, aber ähnliches Prinzip).
Anders kann es bei nachträglich montierten Auspuffanlagen mit ABE oder TÜV-Abnahme sein. Hier gelten je nach Bundesgebiet manchmal andere „Regeln“. In Ba-Wü wird dir der Auspuff eingetragen und in München aus dem Verkehr gezogen…Aloha
Micha
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24.03.2024, 11:42 #5499
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24.03.2024, 12:10 #5500
- Registriert seit
- 19.03.2019
- Beiträge
- 78
Mich hat die Klappensteuerung im GT3 massiv gestört. Andauernd hat der Wagen zwischen offener und geschlossener Klappe umgeschaltet. Das hat mich wahnsinnig gemacht. In der Stadt habe ich die Klappen zu oder fahre sehr sacht an. Auf der Landstraße sind sie offen.
Beim 981 Spyder waren die Klappen über den OEM-Knopf dauerhaft geöffnet.
Nötig ist eine geöffnete Klappe in der Stadt natürlich nicht. Ähnlich ist es mit extrem lauter Musik und offenen Fenster -> auch unnötiger Lärm.
Kurz um: bau eine Steuerung ein und übertreib es nicht.
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