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  1. #81
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Die Rohinstallation selbst?
    Müssten man bei dir sehen wohin die Ausseneinheit kommt und wieviel Material verbraucht wird.
    Bei mir liegt die reine Rohinstallation EG/OG/DG bei knapp 5.000,- Brutto und kann dann bei Bedarf jedes einzelne Zimmer mit einer Einheit ausstatten.
    Gruß
    Ibi

  2. #82
    Double-Red
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    Klimaanlage unbedingt mit einplanen, erstens Dachgeschoß und zweitens, die Klimaerwärmung nimmt ständig zu!

  3. #83
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Auf jeden Fall.....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  4. #84
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Grad nochmal nachgeschaut, bei mir sind es 3.500,- Netto
    Ausgelegt auf die Mitsubishi Klimaanlagen

    Bildschirmfoto 2020-07-18 um 17.23.57.jpg

    Mein Bauleiter rät mir davon ab, braucht es bei der Bausubstanz nicht, werde das dennoch machen.
    (Alles 36er Ytong und Betondecken)
    Gruß
    Ibi

  5. #85
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Danke
    Beste Grüße
    Andi

  6. #86
    Yacht-Master
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    Definitiv jetzt mit einplanen und vom Bauträger absegnen lassen. Ggf. muss das in die Teilungserklärung mit rein, oder?

    Wir haben es leider verpennt und warten gerade auf die erste Eigentümerversammlung zur Abstimmung. Aktuell hab ich 4226 von 5000 nötigen Miteigentumsanteilen zusammen für die Abstimmung... Wirkich nervig, da ich mich hier dementsprechend immer nett verhalten muss....
    Wear it in good health

  7. #87
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Sich in einer Eigentümergemeinschaft nett zu verhalten, ist ja grundsätzlich nicht schädlich. Aber stimmt schon, wenn sich das vorher regeln lässt, ist es natürlich einfacher.

  8. #88
    PREMIUM MEMBER Avatar von Thomas Crown
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    Wichtiger Punkt: Klimaanlage darf die DB-Grenze im Wohn- oder Mischgebiet (je nach dem wo eurer Wohnung steht) nicht überschreiten. Sonst habt ihr gleich ein Problem mit eurem Miteigentümern und die WEG kann den Rückbau verlangen. Weiterhin sollte die Klimaanlage von aussen nicht sichtbar sein, das Gesamtbild der Anlage darf in der Optik nicht verändert werden.

  9. #89
    Day-Date Avatar von Hudlhe
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    Eigentümergemeinschaften sind was feines, da gibts 100 Pro einen, der was dagegen hat
    Geändert von Hudlhe (25.07.2020 um 09:46 Uhr)

  10. #90
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    Das ist ja ein Neubau...wie ist das denn, wenn noch nicht alle Wohnungen verkauft sind ? Reicht es dann aus, wenn die vorhandenen Eigentümer zustimmen und die später hinzukommendem müssen sich dieser Entscheidung anpassen ?

  11. #91
    PREMIUM MEMBER Avatar von Thomas Crown
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    Ein Eingriff in die Optik ist eine bauliche Veränderung der Substanz, ergo eine Allstimmigkeit von allen bis dato in den Grundbüchern eingetragen Eigentümern*innen (d.h. bei 50/50 Ehepartner/Lebensgemeinschaft etc pp beide). Hier gibt es aber unterschieden in der regionalen Rechtssprechung von AGs.

    Ab der ersten verkauften Wohnung bzw. mit der Eintragung im Grundbuch eines weiteren Eigentümers ist die WEG begründet. Ab da gilt dann das obere. Ausser die Wohnung XYZ wird in der TE direkt mit einer vorhanden Klimaanlage erworben und diese ist somit eingetragen.

  12. #92
    Yacht-Master Avatar von Herr Vorragend
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    Oh, das stelle ich mir auch super vor. Deine ganze Bude ist klimatisiert und alle anderen nicht. Das wird ein sehr harmonisches Zusammenleben.
    Grüsse Jörg
    Vergiss nie woher du kommst, du könntest morgen zurück müssen.

    Insta https://www.instagram.com/b.ulli_und_joerg/

  13. #93
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Das DG heizt sich ja auch wesentlich mehr auf als die drunter liegenden Etagen.
    Im Hochsommer ist das da oben kein Ponyhof, egal wie gut das gedämmt ist.
    Gruß
    Ibi

  14. #94
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Ich will da jetzt nicht spitzfindig sein, aber es kann hier ein Eingriff in die Optik nicht erfolgen, weil die Optik noch gar nicht hergestellt ist.

    Wenn der Klimakompressor später hinter der Balkonbrüstung steht und von außen nicht zu sehen ist, dann dürfte da niemand etwas dagegen haben können. Einfach an die Außenwand spaxxen geht natürlich nicht, und die Betriebsgeräusche müssen natürlich auch im vorgeschriebenen Rahmen bleiben.

    Mit anderen Eigentümern muss sich Andi jetzt auch noch nicht auseinandersetzen, die gibt es doch noch gar nicht. Bei solchen Objekten haben die Käufer üblicherweise zwar eine Auflassungsvormerkung, der Eintrag als Eigentümer erfolgt doch erst nach Baufertigstellung, Abnahme und Zahlung der letzten Kaufpreisrate.

    Wenn der Bauträger also mitspielt und jetzt schon die erforderlichen Installationen vornimmt, dann braucht es später keine Diskussionen und Zustimmungen.

  15. #95
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Update:















    Beste Grüße
    Andi

  16. #96
    Daytona Avatar von frame
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    Sehr gut sieht’s aus! Klasse!

    Beste Grüße, Heinrich

  17. #97
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Klasse, wann soll denn Einzugstermin sein ?

  18. #98
    Yacht-Master Avatar von bibo4
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    Es wird es wird
    Gruß,
    Bastian

  19. #99
    Daytona Avatar von N-Dee
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    Wenn alles klappt evtl noch Ende des Jahres
    Beste Grüße
    Andi

  20. #100
    Daytona Avatar von jannis-noah
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    Was hast denn jetzt Klimatechnisch angestellt?
    Grüße
    Dirk

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