Danke sehr. Habe ich so weiter gegeben. Freund fragt sich weiterhin, warum der Anwalt 1k berechnet obwohl der Anwalt keinen Sachverständigen eingeholt hat - sondern die Stanwaltschaft. Er hat mal im I-Net gesucht - da ist es beim Familienrecht wohl so, dass die Kosten auf beide Parteien aufgeteilt werden, wenn der Staat ein Gutachten erstellen lässt. Könnte es das sein?