Hallo Zusammen, ein sehr enger Freund hat folgende Frage, die ich nicht beantworten kann. Da hier zu allen Themen fachkundige User unterwegs sind, versuche ich es Mal. Freund wurde angezeigt, Staatsanwaltschaft wurde aktiv. Freund nimmt Anwalt. Nun der Fall zur Frage: Anwalt berechnet im Falle einer Einholung eines Sachverständigengutachtens 2k. Staatsanwaltschaft holt Gutachten ein. Freund wird entlastet. Aber: Anwalt berechnet gemäß Vereinbarung 1200 Euro wegen des Gutachtens. Freund versteht das nicht, da nicht der Anwalt das Gutachten eingeholt hat, sondern Staatsanwalt. Außerdem wurden nur 1200 Euro berechnet obwohl Vereinbarung sogar 2k vorsieht. Weiß jemand, warum das alles? Danke
p.s.: Habe Freund gefragt, warum er nicht den Anwalt fragt. Freund: Naja, vielleicht fällt ihm dann auf, dass er sogar 2k berechnen könnte![]()
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05.03.2020, 21:53 #1
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Gebühren Anwalt: Wer kann helfen?
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