Liebe Kollegen,
folgendes hat sich zugetragen:
Ende 2015 eine Datejust beim größten Grauen in Stuttgart neu gekauft. Kurz darauf dort das Zifferblatt tauschen lassen.
Jetzt, vier Jahre später hatte sie kaum mehr Gangreserve und musste zur Revision. Uhr also beim Konzi abgegeben und der hat sie nach Köln geschickt. (Die Uhr hatte bereits schon die fünfjährige Garantie). Köln fordert nach einem Monat über den Konzi den ursprünglichen Kaufbeleg an. Auf Nachfrage wird erklärt, dass die Nummern (Gehäuse und Werk) nicht zusammen passen. Offenbar hat man seinerzeit beim Grauen nicht nur das Zifferblatt getauscht, sondern das komplette Werk - alternativ war es bereits der ursprünglich an den Grauen verkaufende Konzi und der Graue hat tatsächlich nur das Blatt getauscht.
Lt. Rolex wird das öfter gemacht, aber wenn Köln davon Wind bekommt, wird der ausführende Konzi abgemahnt. Den Grauen können sie verständlicher weise nicht abmahnen.
Das Ende vom Lied ist, dass der Garantieanspruch dadurch erloschen ist und die Werksrevision nun kostenpflichtig wird.
Habt Ihr noch eine Idee wie man das retten kann - oder verbuchen unter "Lehrgeld" und daraus gelernt haben, dass nur noch Konzi-Käufe in Frage kommen?
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Baum-Darstellung
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05.12.2019, 18:34 #1
Rolex lehnt Garantieanspruch ab
Beste Grüße, Alex
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