Zitat Zitat von Schmackofatz Beitrag anzeigen
Wozu?

Lies' mal §4 Geldwäschegesetz (GwG)
Auch hierfür gilt die DSGVO: Die erhobenen, personenbezogenen Daten dürfen nur für den erhobenen Zweck, nicht aber für andere Zwecke genutzt werden.
Nur weil Daten zum Zwecke des GWG erhoben wurden, bedeutet dies nicht, dass der Händler damit auch Marketinganalysen und schwarze Listen erzeugen darf. Das wäre illegal und ein Verstoß gegen die DSGVO.