Warteliste ist schon als verbindlich anzusehen. Auch wenn du nichts unterschrieben hast gilt das. Aber, da es eine Uhr von der Stange ist, wird er diese schnell auch anders los, sodass ich da an deiner Stelle entspannt wäre.
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23.06.2019, 16:10 #1
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Konzi Warteliste = verbindlich?
Hallo,
ich habe mich bei einem Konzi auf die Warteliste setzen lassen für die DateJust 41.
Der Juwelier rief mich während einer Geschäftsreise an, da die DJ nun verfügbar ist. Ich teilte ihm mit, dass ich in 2 Wochen wieder in Deutschland bin und bat ihn, die Uhr solange zurückzulegen.
Kurz darauf erhielt ich von meinem Stammkonzi den Anruf, dass er die GMT Pepsi reinbekommen hat und ich eine Uhr haben könnte. Ich entschied mich also für die Pepsi und sagte dem ersten Juwelier, dass kein Interesse mehr an der DateJust besteht.
Er verlangt jedoch, dass ich die Uhr nehme. Schließlich habe ich mich auf die Warteliste setzen lassen und er hat die Uhr 2 Wochen zurückgelegt.
Für mich galt eine Warteliste eigentlich immer als unverbindlich. Habe weder eine Absichtserklärung, noch etwas ähnliches unterschrieben. Meine Kontaktdaten wurden einfach auf einen Zettel geschrieben. Wie ist da die Rechtslage?
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23.06.2019, 16:12 #2Erfolg besteht darin, dass man genau die Fähigkeiten hat, die im Moment gefragt sind.
Gruß Christian
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23.06.2019, 16:15 #3
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Mit Anstand nimmst beide. Wenn die beiden Konzis Anstand haben, gibt Dir keiner eine, wenn jemand beim Neuuhrenkauf nach der Rechtslage fragt...
Gruss Klaus
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23.06.2019, 16:19 #4
Quatsch, eine Warteliste ist sicher nichts verbindliches. Meistens wartet man auf ein Stahlsportmodell und da kommt es wohl eher selten vor, dass jemand die nachher nicht annimmt!
Liebe Grüße
Dennis
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23.06.2019, 16:22 #5
Der Konzi hat nix in der Hand, um Dich zur Abnahme zu zwingen..................bei Nichtabnahme/hohles Geblubber wärst Du bei mir allerdings umgehend auf der Blacklist !
For ever !
Gruss
Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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23.06.2019, 16:42 #6
Wie hättest Du reagiert, wenn Du die Uhr hättest haben wollen und der Konzi hätte sie in den 2 Wochen verkauft?
Hättest Du die gleiche Frage gestellt.Grüße Ingo
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23.06.2019, 16:54 #7
Eine Warteliste ist keine verbindliche Bestellung.
Gruß Hans
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23.06.2019, 17:06 #8Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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23.06.2019, 17:10 #9
Oh Mann, der Glückliche. Rechtlich ohne Bedeutung, moralisch...., na ja.
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23.06.2019, 17:14 #10
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Kaufverträge mögen bis auf einige Ausnahmen formfrei möglich sein. Würde aber sagen, nur von gewerblich zu gewerblich. Nicht von privat zu gewerblich. So kenne ich es zumindest. Kann sich aber auch was geändert haben in der letzten Zeit. Bin kein Anwalt
Ansonsten gilt, was Termi sagtGeändert von Kmunich (23.06.2019 um 17:16 Uhr)
Gruss Klaus
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23.06.2019, 17:17 #11
Könnte sie denn für den VK verbindlich sein?
Dann könnte ich ja doch die Chance auf D und GMT haben?
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23.06.2019, 17:20 #12
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23.06.2019, 17:44 #13
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Also wenn du viel Anstand besitzt solltest du die GMT für Liste verkaufen und die DJ nehmen. So eine GMT Pepsi ist ja eine allerwelts Uhr mittlerweile habe ich gelesen
Gruß,
Dominik
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23.06.2019, 18:10 #14
...also bei mir ist bei meinem Stammkonzi, das auf die Liste setzen völlig unverbindlich. Aber ich schließe mich den anderen an, wenn die einem schon extra 2 Wochen zurück gelegt wird nimmt man die auch. Sind doch beides wunderschöne Uhren
Beste Grüße Julian
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23.06.2019, 18:13 #15
Genau Andreas. Das war auch mein Gedanke! Dann gäb es nicht so dämliche Aussagen der Mitarbeiter wie "Sehr geehrter Herr xxxx, es tut mir leid, aber der Geschäftsführer des Ladens (in der Domstadt) hat gerade mal die Liste neu sortiert!"
Zum Thema: Anders herum nehmen die meisten Konzis die Listen auch nicht ernst. Mein Respekt geht hier nach Aachen, Essen und teilweise nach Ddorf, wo man das scheinbar verbindlich nimmt.Gruss vom Niederrhein
Wolli
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23.06.2019, 18:14 #16
Na ja, wenn man nur Geld für eine hat würde ich jetzt auch die Pepsi nehmen. Man kann auch die Pepsi Liste kaufen, für das doppelte verkaufen dann hat man die Datejust praktisch umsonst, aber halt keine Pepsi. Ist schwierig.
Gruss
Christian
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23.06.2019, 18:15 #17
Wenn man schon den Nickname so wählt, dann muss man die DJ41 auch besitzen.
Falls der Dispo glühen sollte, dann nehme ich Dir die GMT gerne zum Listenpreis ab.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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23.06.2019, 18:21 #18
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23.06.2019, 18:31 #19
Die Warteliste ist sicher nicht verbindlich. Aber was hast du beim Anruf gesagt? Kaufzusage mündlich erteilt? Dann steh dazu und nimm es wie ein Mann
Viele Grüße, MarcoGeändert von heradot (23.06.2019 um 18:33 Uhr)
Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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23.06.2019, 18:58 #20
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Eine Warteliste ist immer absolut unverbindlich, das steht meistens drauf. Ist aber ebenfalls auch keine Garantie dass Du die gewünschte Uhr jemals bekommst.
Gruss Heinz
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