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Hybrid-Darstellung
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23.06.2019, 18:21 #1
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23.06.2019, 19:45 #2
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23.06.2019, 18:31 #3
Die Warteliste ist sicher nicht verbindlich. Aber was hast du beim Anruf gesagt? Kaufzusage mündlich erteilt? Dann steh dazu und nimm es wie ein Mann

Viele Grüße, MarcoGeändert von heradot (23.06.2019 um 18:33 Uhr)
Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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23.06.2019, 23:47 #4
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23.06.2019, 18:58 #5Milgauss
- Registriert seit
- 23.01.2014
- Ort
- Zürich
- Beiträge
- 251
Eine Warteliste ist immer absolut unverbindlich, das steht meistens drauf. Ist aber ebenfalls auch keine Garantie dass Du die gewünschte Uhr jemals bekommst.
Gruss Heinz
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24.06.2019, 18:57 #6PREMIUM MEMBER
- Registriert seit
- 11.04.2017
- Beiträge
- 883
Ich denke, wir haben hier zwei Komplexe:
Einmal die Warteliste, die für beide Seiten unverbindlich ist und keine Abnahmeverpflichtung darstellt.
Auf der anderen Seite die Kaufverpflichtung, wenn der Händler anruft und mitteilt, dass die Ware nun angekommen sei und man ihn bittet, die Uhr zwei Wochen zurückzulegen, weil man sie abwesenheitsbedingt dann erst kaufen kann.
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24.06.2019, 21:26 #7
Dieser Faden stößt sicher einigen hier im Forum sauer auf. Die warten z.T. gefühlte Ewigkeiten um dann irgendwann ganz viel Geld für Etwas loszuwerden, das sie wie kleine Kinder strahlen lässt und das Hobby so reizvoll macht.
Gruß Maik
Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte
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25.06.2019, 06:44 #8
Gerade deshalb sollte man sich davon befreien, sowas sauer aufstoßen zu lassen.
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23.06.2019, 19:33 #9
"buy the Seller" ist die Devise
also sei nett zum Händler
mit besten Grüßen
Andreas

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23.06.2019, 20:23 #10
Der Konzi ist sauer.
Wie ich finde auch zurecht. Du bittest ihn, für 2 Wochen die Uhr zurückzulegen und dann kneifst Du.
Alles immer eine Frage des Charakters.
Ich würde mit Dir an seiner Stelle keine Geschäfte mehr machen wollen.
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23.06.2019, 23:07 #11
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23.06.2019, 23:49 #12
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23.06.2019, 20:27 #13
Warteliste für eine DJ? Das klingt mehr mehr nach einer Bestellung. Aber mündlich…Da hätte sich der Händler besser ab sichern soll. Und dass du sie dann noch zwei Wochen hast zurücklegen lassen…
Auf der Blacklist würdest du dann auch bei mir landen!Geändert von uwer1100s (23.06.2019 um 20:28 Uhr)
Es grüßt ...da Uwe!
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23.06.2019, 20:41 #14
Die Frage ist doch, was passiert, wenn der Termin verstreicht auf der Liste? Da wird wohl kaum eine Lieferung einklarbar sein. Es sei denn, es gibt einen verbindlichen Kaufvertrag, ggf. mit Anzahlung, und vor allem einem verbindlich eingetragenen Termin.
77 Grüße!
Gerhard

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23.06.2019, 21:22 #15
Warteliste ist unverbindlich, aber eine Zusage, dass man diese in 2 Wochen abholt kann je nach Formulierung schon verbindlich sein.
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23.06.2019, 21:26 #16
Vielleicht löst sich die Sache ja ganz einfach. In diesem großen Forum hat eventuell jemand Interesse an einer Datejust. Dann regelt sich das alles von ganz allein!
Liebe Grüße
Dennis
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23.06.2019, 21:51 #17Gesperrter User
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Ein Mann ein Wort.
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23.06.2019, 22:08 #18
Die DJ wird der Konzi sicher anderweitig los, allerdings hast Du ihn dann wie mehrfach erwähnt vergrault und bist für ihn „gestorben“.
Musst Du halt abwägen …
Zur Grundsätzlichen Frage, obwohl es hier ja nicht mehr um die Warteliste geht.
Die DJ hast Du ja „zurück legen“ lassen.
Eine Warteliste kann nicht verbindlich sein.
Das würde ja bedeuten dass Du ständig die Preiserhöhungen beobachtest und dich ggf. von ihr streichen lässt.
Ist jedenfalls mein persönliches Empfinden ohne Rechtswissen.Gruß Guido
Prof. Voland
Please allow me to introduce myself, I'm a man of wealth and taste.
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23.06.2019, 22:09 #19
Ne, ne die Datejust muss DateJust41 jetzt schon beim Konzi abnehmen. Und als Strafe bietet er die Pepsi hier im Forum zum Listenpreis an.
Strafe muss sein!
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23.06.2019, 22:15 #20
Die Warteliste ist hier unter Umständen nicht das Ausschlaggebende.
Interessanter finde ich, was du am Telefon gesagt hast, um die Uhr zwei Wochen zurücklegen zu lassen.Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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