Das wird noch spannend, wer das wie umsetzt. Muss ich jetzt für die beiden Mädels im Büro eine Stechuhr kaufen? Kann ich denen die eigene Arbeitszeiterfassung delegieren? Gibt's da eine App für?
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15.05.2019, 21:53 #1
Arbeitszeitenerfassung in Zukunft gemäß EuGH-Urteil verpflichtend
Der EuGH hat gestern ein spannendes Urteil zur Arbeitszeitenerfassung erlassen. Zukünftig müssen die Gesetzgeber Arbeitgeber verpflichten, die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer klar zu erfassen. Nachdem vor einiger Zeit der Generalanwalt des EuGH eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen hatte, war das Urteil keine Überraschung mehr, dennoch hofften einige Arbeitgeber noch, dass zumindest Führungskräfte ausgenommen sind:
https://curia.europa.eu/jcms/upload/...cp190061de.pdf
https://www.tagesschau.de/wirtschaft...eiten-107.html
Alles in allem ist das Urteil begrüßenswert, schafft aber tonnenweise Probleme, z.B. bei Berufsgruppen wie Ärzten.
Eine Bitte: falls ihr zu diesem Thema diskutiert, haltet Euch an die Boardregeln und vermeidet politische und gesellschaftspolitische Diskussionen. Es gibt genug andere praktische Aspekte zu diskutieren.Beste Grüße,
Marcus
Nakatomi Plaza Christmas Party 1988
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15.05.2019, 22:03 #2Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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15.05.2019, 22:05 #3
Das sehe ich genauso Nico, speziell im Handwerk umd Aussendienst/Vertrieb, bleibt spannend
LG
Shorty
Es gibt in unserer Zeit keine andere Möglichkeit mehr, als immer wieder erneut aufzustehen, loszugehen und dafür zu sorgen, dass etwas passiert" (unbekannt)
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15.05.2019, 22:13 #4
Ein weiteres Beispiel dafür, dass es nicht gut ist, wenn Luxemburg über alle Länder bestimmt.
Ich finde es grausam. Und das sage ich als Vertriebler, der gerne Überstunden macht..
Grüße Dirk
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15.05.2019, 22:19 #5
Was ist mit Kleinbetrieben? Und wie ich es verstehe, geht's vor allem um die Arbeitnehmer, die gerne und leichter Überstunden nachweisen wollen. Was, wenn die mit ihrer Arbeitszeit zufrieden sind? Was, wenn die am Ende zu wenig Stunden machen? Was bei "leitenden Angestellten", die gar keine Arbeitszeiten im Vertrag haben? Mehr Fragen als Antworten. Ich glaube, Apps gibt's dafür schon. Aber wahrscheinlich muss das alles wieder nach irgendwelchen Normen sein, die die Sache entsprechend teuer und aufwändig machen.
77 Grüße!
Gerhard
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15.05.2019, 22:20 #6
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15.05.2019, 22:25 #7ehemaliges mitgliedGast
Wird wohl nicht si heiß gegessen, wie es derzeit allerorten gekocht wird...
...EuGH gibt den Ländern da einiges an Spielraum, in Bezug auf Branchen, Länderspezifika & Co.
Erstmal abwarten und Tee (oder was auch immer) trinken
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15.05.2019, 22:25 #8
Fängt doch schon damit an, wer das kontrollieren soll und wie!
"An enthusiast looks at the watch 10 times without looking at the time."
Gruß, Henri
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15.05.2019, 22:28 #9
Das wird auch alles noch ein wenig dauern. Die nationalen Gesetzgeber werden zwei Jahre Zeit haben, das in nationales Recht umzusetzen. Und bis dahin wird es allerlei Details geben, die in die nationalen Gesetze implementiert sein werden.
Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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15.05.2019, 22:29 #10
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15.05.2019, 22:32 #11
Aber auch anders rum. Wer will dir wie beweisen wie lange du für die Mehrarbeit bzw. Überstunden, spät Abends zuhause, gebraucht hast?
"An enthusiast looks at the watch 10 times without looking at the time."
Gruß, Henri
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15.05.2019, 22:51 #12
Viel lustiger wird es bei vereinbarter Vertrauensarbeitszeit. Und wie wird dann Arbeitszeit definiert? Was ist z. B. wenn der AN abends beim Einschlafen einen beruflichen Gedanken hat? Ist das dann auch Arbeitszeit? Und wird dann, wenn er während der Arbeit kurz mal etwas privates erledigt entsprechend auch abgezogen?
-> Zumindest in etwas gehobeneren Ebenen wollen viele AN ihr Arbeitsleben sehr flexibel gestalten. Ich bin gespannt, wie die Gesetzgebung so etwas (hoffentlich) berücksichtigt. Sonst verlieren nachher AN und AG.#beyondpatek
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15.05.2019, 23:09 #13
Ausbeutung muss verhindert werden, keine Frage. Das Urteil begrüße ich aber nicht, weil statt Leistung mal wieder Anwesenheit in den Fokus rückt. Wenn jemand in 30h seine Themen/Projekte ordnungsgemäß abarbeitet, sollte er trotzdem 40h gezahlt bekommen ohne Zeit absitzen zu müssen oder zu manipulieren.
Viele Grüße, MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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15.05.2019, 23:16 #14
Da hat einfach nur die Stechuhrherstellerlobby sehr gute Arbeit geleistet ...
LG Helmut
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16.05.2019, 00:26 #15
Nichts Neues bei uns und auch kein Problem in der Praxis.
https://www.ris.bka.gv.at/NormDokume...bergangsrecht=— Roland —
20 % auf alles!
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16.05.2019, 06:46 #16
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- 2.281
Der deutsche Richter am EuGH, Thomas von Danwitz, war an der Entscheidung beteiligt...
„unter Mitwirkung des Präsidenten K. Lenaerts, der Kammerpräsidenten J.‑C. Bonichot, A. Arabadjiev, E. Regan (Berichterstatter), T. von Danwitz ...“
http://curia.europa.eu/juris/documen...c=first&part=1
Spannend wird tatsächlich die Umsetzung. Gerade in zeitintensiven Branchen (Gastro, Kanzleien, Krankenhäuser etc.) und Kleinbetrieben kann man nur auf eine verständige nationale Regelung hoffen.Grüße, Philipp
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16.05.2019, 07:05 #17
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Ich finde genau in diesen Berufen sollte es sehr strikt gehandhabt werden. Gerade in der Gastro/Hotelgewerbe Pflege Krankenhäuser wird doch mit der geleisteten Arbeitszeit schindluder getrieben. Und das sicher nicht zu gunsten der AN.
Gruß Tino
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16.05.2019, 07:39 #18
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- 2.281
edit: da wird’s dann politisch. Lassen wir’s und warten auf die nationale Regelung.
Geändert von Exige (16.05.2019 um 07:41 Uhr)
Grüße, Philipp
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16.05.2019, 08:22 #19
Sehe ich genauso. Dort besteht ja auch Anwesenheitspflicht um den Beruf ausüben zu können. Genauso wie bei Paketboten. Aber was ist mit einem Werbetexter, dem ein genialer Einfall am Wochenende kommt? Oder 11h Ruhepause nach einem Geschäftsessen? Das Erfassen von Überstunden ist doch in Spanien ohnehin Pflicht; man hätte die AN einfach stärken sollen diese auch ggü ihrem Arbeitgeber durchzusetzen. Ständig neue Gesetze ohne irgendeinen Fortschritt bei der Durchsetzung bringen niemandem etwas.
Viele Grüße, MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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16.05.2019, 08:22 #20
Das hat aber mit diesem Urteil nichts zu tun.
Bisher war es so, dass Überstunden dokumentiert werden müssen. Nun meint der EuGH, das mache ja keinen Sinn, wenn man nicht auch die Basisarbeitszeit erfasst. In Zukunft werden also die Arbeitgeber verpflichtet, die normale Arbeitszeit zu "erfassen", also zu dokumentieren. Es geht nicht darum, Überstunden der Arbeitnehmer besser durchzusetzen, sondern nur darum, die Basisarbeitszeit verpflichtend aufzuschreiben.Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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