Ups, juristisch geht es hier aber drunter und drüber.

Wir sollten mal abwarten, was aus Köln beim Anruf rückgemeldet wird.

Aber davon unabhängig: Rolex Köln darf weder Plagiate noch vermeintlich gestohlene Ware "einfach so" einbehalten. Etwas anderes könnte sich nur aus deren AGB bei der Vereinbarung mit dem Abgebenden ergeben. Und ich bin der Auffassung, dass soche Passagen in AGB´s unwirksam wären.

Davon unabhängig ist zu sehen, ob von dort gegen Plagiate vorgegangen oder bei Diebesgut eine Mitteilung an die Ermittlungsbehörden erfolgen kann. Das bleibt Rolex natürlich unbenommen.