edit: soll er doch machen was er will...
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Hybrid-Darstellung
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23.01.2019, 07:48 #1
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Geändert von ReneS (23.01.2019 um 07:50 Uhr)
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23.01.2019, 15:58 #2
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Siehst Du Rene , der Bub hätte noch nichtmals Urlaub bekommen. Ja das Leben ist kein Ponyhof. Und nicht jeder Chef ist so verständnisvoll wie Du vielleicht Rene.
Was ich in den letzten Jahren gesehen habe.....wäre ich heute ein junger Mann und in derartigen Situationen..Ich würde meine gute Erziehung im Klo runterspülen.gruß Jörg
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23.01.2019, 16:25 #3
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23.01.2019, 09:03 #4
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wenn er notfalls Urlaub nimmt, muss er dies doch nicht mit Grund und Ort darlegen.
Beste Grüße
René
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23.01.2019, 09:52 #5
Meines Wissens (Stand ist auch schon älter) muss der Arbeitgeber seinem Angestellten für ein Vorstellungsgespräch freigeben, wenn der AG den AB bereits entlassen hat.
Aber ich würde auch nie meinem aktuellen AG sagen, das ich ein Vorstellungsgespräch habe.
Für den Urlaub kann er ja auch sagen, das er seine Mutter,... zu einem Arzttermin fahren muss, da sie danach nicht mehr fahren darf. Augenuntersuchung oder dergleichen.Aloha
Micha
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23.01.2019, 11:21 #6
Lösung in Sicht. Er hat bei der Firma angerufen und um Verlegung des Termins gebeten.
Der Entscheider hat jetzt einen Termin getauscht und nun findet das Gespräch um 17:00 Uhr statt.
Alles i. O.!
P.S.: er hätte keinen Urlaub bekommen, da sein Chef "so kurzfristig" keinen Ersatz für ihn gefunden hätte.The difference between men and boys is the price of their toys !
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23.01.2019, 16:22 #7
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23.01.2019, 11:47 #8
Solche Situationen sind immer schwierig. Man sollte, wie es viele auch gesagt haben, auf keinen Fall mit der Tür ins haus fallen.
Wenn es denn am Ende nichts wird mit der neuen Stelle, befindet man sich in einer ziemlich unglücklichen Position.
Das der AG einen freistellen muss, nützt in diesem fall ja nichts, da sich das Arbeitsverhältnis noch nicht in Kündigung befindet.
Warum hier einige Krank-Feiern reininterpretieren, verstehe ich auch nicht...Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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23.01.2019, 16:56 #9
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Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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24.01.2019, 07:36 #10
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23.01.2019, 16:51 #11
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Die gute Kinderstube hätte Ihm aber nichts genützt, hätte man Ihm den weiteren Vorstellungstermin nicht eingeräumt.
gruß Jörg
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23.01.2019, 17:02 #12
Hätte er den Termin absagen müssen und seinem potentiellen neuen Chef gesagt: „Sorry, kann meinen jetzigen Chef nicht hängenlassen, er hat kurzfristig keinen Ersatz für mich“, wäre das bestimmt nicht zu seinem Nachteil ausgelegt worden
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23.01.2019, 20:34 #13
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23.01.2019, 17:13 #14Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.
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24.01.2019, 07:58 #15
Kalle, das war nicht "missverständlich" !
Mit "dringend zum Arzt muss" bedeutet doch nicht, dass er sich der ne Krankmeldung abholt.
Das wurde tatsächlich hineininterpretiert. Egal, Thema ist ja erledigt...
Aber in Zukunft werde ich mir wirklich sehr überlegen, ob und wie ich eine Frage hier stellen werde...The difference between men and boys is the price of their toys !
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24.01.2019, 08:00 #16
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24.01.2019, 08:31 #17
Zum rechtlichen: Der AG muss einer beantragten Freistellung für ein Vorstellungsgespräch zustimmen, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag vorliegt, der bald ausläuft, oder das Arbeitsverhältnis bereits gekündigt wurde, egal, von wem.
Die verschiedenen Vorschläge zum "krank machen" finde ich auch bedenklich, ist genau genommen eine Anstiftung zum Betrug, für so was hat manch einer hier schon eine Sperre kassiert....
Nicht vergessen, dass wir hier in einem öffentlichen Forum sind....Viele Grüsse, Jürgen
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24.01.2019, 15:22 #18
Jürgen, muss man in dem Fall nur "freistellen" oder muss der AG auch die Stunden bezahlen?
Ciao, Kiki
Over-Magic kills Planning!
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24.01.2019, 15:41 #19
Er muss freistellen und auch die Lohn ungekürzt zahlen.
Rechtsgrundlage sind §§ 616, 629 BGB.Viele Grüsse, Jürgen
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24.01.2019, 16:14 #20
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