Original von Donluigi
Kannst du vergessen. Ein Anbieter ist immer nur für mittelbare Schäden haftbar zu machen. Wäre ja noch schöner: stell dir vor, du verkaufst eine Uhr, die nicht präzise läuft und der Käufer verklagt dich, weil er wegen deiner Zwiebel seinen First-Class-Flug nach Sydney verpaßt hat. Rufus, du bist so ein kleiner Klagewütiger, kann das sein?
Bei Deiner Auffassung wäre kein Mangelfolgeschaden zu ersetzen. Außerdem hängt der Nichtverkauf des PKWs doch mit der verpfuschten Reparatur zusammen.

Wir reden i.ü. nicht von einem Kauf-, sondern von einem Werkvertrag

Stell Dir vor, Du läßt einen Handwerker Dein Haus reparieren und er verursacht einen Wasserschaden und Du musst Deinen Urlaub absagen. Pech gehabt nach Deiner Meinung, oder