Beschädigung ist Mangelfolgeschaden des Werkvertrages, also abholen und Schadensersatz geltend machen. Wird zwar am Warten nix ändern, macht aber wenigstens die Sache für die Teuer. Evtl. kann man unter Androhung des vorgenannten einen schönen Leihwagen raushandeln.

Hab gerade was ähnliches, da wurde der PKW nach Abholung unrepariert verkauft und der ehem. Eigentümer klagt die Differenz vom mit Mangel erzieltem zum ohne Mangel üblichen Verkaufswert ein.