Meine Anschaffung muss ich von der Eigentümerversammlung abhängig machen. Da werde ich den Antrag für eine Wallbox stellen. Hausverwaltung hat es bereits auf die Tagesordnung gesetzt.
Lt. Haus und Hof Elektriker kein Problem. Mein Stellplatz ist auch direkt neben dem Hausanschlussraum.
Fahrzeugwechsel steht eh erst Ende 2019, Anfang 2020 an.
Gut zu wissen Peter, falls ein Miteigentümer Bedenken bzgl. Sicherheit anmeldet.
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10.06.2019, 22:19 #1ehemaliges mitgliedGast
Geändert von ehemaliges mitglied (10.06.2019 um 22:20 Uhr)
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10.06.2019, 23:20 #2Gesperrter User
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Ich bin entschieden gegen Enteignung. Und gegen Bevormundung. Aber wenn die E-Flotte wirklich auslaufen soll, müssen verbindliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Es kann nicht sein, dass jeder Mieter oder StWE sich sein Recht auf eine Wallbox in der Tiefgarage nötigenfalls vor Gericht durch sämtliche Instanzen erkämpfen muss.
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10.06.2019, 23:23 #3
Drücke dir die Daumen für deine ETV, mein mir ist zwischen Drama und Never ending Story alles dabei.
Leider ist auch das WEG Recht nicht wirklich auf der Seite der E-Auto Fahrer.
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