Im letzten halben Jahr bekomme ich von meinem Hersteller immer wieder Nachrichten zu Aktualisierungen von Onlinediensten, jetzt zum fünften oder sechsten Mal, denen ich zustimmen soll (AGB, Datenschutz), mit dem Hinweis, dass diese Dienste nur in Gänze verfügbar/nutzbar sind. Eine Markierung (Streichung, fett gedruckt), was sich geändert hat, gibt es nicht.
Eigentlich müsste ich mir ja jetzt diese wieder komplett zu Gemüte führen. Macht vermutlich keiner, wie bei Software AGBs, aber theoretisch wäre es ja so. Bin ich eigentlich als Halter verpflichtet andere Fahrer/Nutzer auf die Änderungen der AGB dieser Dienste hinzuweisen, z.B. Standortüberwachung, etc.?
Mir geht das, neben einigen anderen Punkten, derart gegen den Strich, dass ich überlege aufgrund dessen meinen Leasingvertrag zu kündigen. Wie sieht das mit diesen Onlinediensten/Datensammlungen aus? Sind sie Bestandteil der Fahrzeugausstattung, eine zugesicherte Eigenschaft/Ausstattung des Fahrzeugs, und somit Bestandteil des Vertrages?
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13.01.2019, 16:23 #1ehemaliges mitgliedGast
Kündigung eines Leasingvertrages wegen Änderungen AGB Dienste möglich?
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