Nur zur Info:
1.) Die Bank meldet nichts dem FA
2.) Geldwäscheverdacht wird an den Zoll gemeldet
3.) Der Zoll überprüft das
4.) Die Staatsanwaltschaft ermittelt
5.) Erst die kann im Rahmen ihrer Emittlungen an die Kontobewegungen der Bank
Anderer Fall:
Du wirst angeschwärzt. Die Steuerfahndung ermittelt.. usw.
Zu dem "multi":
Ich habe mir das in dem Investmentbanking-Thread schon gedacht. Wollte erst mit viel Elan mit diskutieren, habe es dann gelassen..
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Baum-Darstellung
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07.01.2019, 13:49 #14- Platz für ein prätentiöses Zitat -
Matthias
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