Das Ganze ist nicht so mein Thema, ich kenne es aber so: Bei deutlich vom sonstigen Zahlungsverkehr abweichenden Zahlungen wird beim Kunden nachgefragt, dies betrifft insbesondere Bargeschäfte. Wenn der Kunde dies nicht plausibel begründen kann, gibt es eine Geldwäsch-Verdachtsanzeige. Macht keine Bank zum Spaß, da gibt es schlicht Gesetze für.
Wie weit die Finanzämter mittlerweile auf Konten zugreifen können entzieht sich meiner Kenntnis, das wird im Zweifelsfall auch nicht breitgetreten.
Ich hätte ein massives Problem, Käufe und Verkäufe der letzten Jahre zu belegen. Hier mal bar oder per Konto ge- und verkauft, keine Belege... Warum auch, hat mich in Summe Geld gekostet und Spaß gebracht. Würde das FA natürlich im Zweifel anders sehen. Auch dies ist ein Grund dafür, dass ich die Flipperei eingestellt habe.
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Baum-Darstellung
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07.01.2019, 09:43 #11Beste Grüße, Thilo
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