Zitat Zitat von Wiener48 Beitrag anzeigen
Davon kannst du dann ausgehen und die 5 Jahre davor dann auch gleich...
Wieso 5 Jahre?

Zitat Zitat von golddieter Beitrag anzeigen
Nur zur Hälfte in dem betreffenden Steuerjahr. Ich wäre allerdings vorsichtig mit reinen Verlustmeldungen, denn dann wird
ggbf. in den Folgejahren oder auch für die Vorjahre nachgefragt.
Wieso nur zur Hälfte?