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  1. #1
    Daytona
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    Toller Bericht und krasse Story!

    Aber mal Butter bei den Fischen: Wenn ich eine neue GMT BLRO morgen bekomme und diese fürs doppelte weiter verkaufe, meldet sich dann auch jemand bei mir?

    Also ich meine so hier liebes FA hier die Rechnung über 8,4k und weiterverkauft für 15k? Ist das nicht "Superspekulativ"??
    Gruß,
    Dominik

  2. #2
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen
    Toller Bericht und krasse Story!

    Aber mal Butter bei den Fischen: Wenn ich eine neue GMT BLRO morgen bekomme und diese fürs doppelte weiter verkaufe, meldet sich dann auch jemand bei mir?

    Also ich meine so hier liebes FA hier die Rechnung über 8,4k und weiterverkauft für 15k? Ist das nicht "Superspekulativ"??
    Auf jeden Fall ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig und muss in der ESt-Erklärung angegeben werden. Sonst ist es strafbare Steuerhinterziehung. Das vergessen viele Flipper, die innerhalb eines Jahres Uhren mit Gewinn verkaufen...

  3. #3
    Zitat Zitat von 986boxster Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig und muss in der ESt-Erklärung angegeben werden. Sonst ist es strafbare Steuerhinterziehung. Das vergessen viele Flipper, die innerhalb eines Jahres Uhren mit Gewinn verkaufen...
    Danke dem TS für den Beitrag.

    986boxter: Kann ich dann Verkäufe, die mit Verlust ausgegangen sind, theoretisch gegenrechnen?
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  4. #4
    Gesperrter User
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    Nur zur Hälfte in dem betreffenden Steuerjahr. Ich wäre allerdings vorsichtig mit reinen Verlustmeldungen, denn dann wird
    ggbf. in den Folgejahren oder auch für die Vorjahre nachgefragt.

  5. #5
    Daytona Avatar von Wiener48
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    Davon kannst du dann ausgehen und die 5 Jahre davor dann auch gleich...

  6. #6
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  7. #7
    Deepsea Avatar von KaiserKarl
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    Zitat Zitat von Wiener48 Beitrag anzeigen
    Davon kannst du dann ausgehen und die 5 Jahre davor dann auch gleich...
    Wieso 5 Jahre?

    Zitat Zitat von golddieter Beitrag anzeigen
    Nur zur Hälfte in dem betreffenden Steuerjahr. Ich wäre allerdings vorsichtig mit reinen Verlustmeldungen, denn dann wird
    ggbf. in den Folgejahren oder auch für die Vorjahre nachgefragt.
    Wieso nur zur Hälfte?
    So long,
    Franz

  8. #8
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von KaiserKarl Beitrag anzeigen
    Wieso 5 Jahre?

    Das FA geht in der Regel bis zu 5 Jahre zurück bei einer Prüfung. Bei festgestellten Verstößen kann auf bis zu
    10 Jahre erweitert werden...



    Wieso nur zur Hälfte?
    Sorry, ich glaube das war vor 2017. Du kannst aber grundsätzlich Verluste nur mit Gewinnen und nicht mit anderen Einkünften
    verrechnen.

    https://www.finanztip.de/private-ver...ngsgeschaefte/

    Ich glaube wir brauchen hier langsam einen Steuerberater für den Thread...

  9. #9
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Danke dem TS für den Beitrag.

    986boxter: Kann ich dann Verkäufe, die mit Verlust ausgegangen sind, theoretisch gegenrechnen?
    Ja, so weit auch da nur ein Jahr Haltedauer. Wenn es gewerblich wird, dann auch länger für Gewinne wie Verluste...

  10. #10
    Freccione Avatar von lachender
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    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen
    Toller Bericht und krasse Story!

    Aber mal Butter bei den Fischen: Wenn ich eine neue GMT BLRO morgen bekomme und diese fürs doppelte weiter verkaufe, meldet sich dann auch jemand bei mir?

    Also ich meine so hier liebes FA hier die Rechnung über 8,4k und weiterverkauft für 15k? Ist das nicht "Superspekulativ"??
    Du musst ja nur den Veräußerungsgewinn bei Deiner EKST-Erklärung in der Anlage SO eintragen, dann ist alles gut
    ... also wenn man 1. mit Gewinn und 2. innerhalb von 12 Monaten nach Kauf, verkauft.
    Geändert von lachender (06.01.2019 um 22:26 Uhr)
    gruß lachender

  11. #11
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    Du musst ja nur den Veräußerungsgewinn bei Deiner EKST-Erklärung in der Anlage SO eintragen, dann ist alles gut
    Yep

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