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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Wenn ich im SteuerR richtig aufgepasst habe, dann ist § 2 UStG nicht unwichtig.
    Hier muss nicht mal eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Bedeutet das auch bei vorwiegend Verlustgeschäften bei
    Uhrenverkäufen die Umsätze steuerbar sind.

    Aber das werden die Steuerberater hier wohl genauer wissen.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  2. #2
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von Danson Beitrag anzeigen
    interessantes Thema wie ich finde. Auf Deutsch heißt das, dass man in Deutschland Angst vorm FA haben muss, wenn man seine Uhren (mit Gewinn) innerhalb eines Jahres wieder verkauft. Ich habe viele Uhren über die Jahre aus verschiedenen Gründen ge- und wieder verkauft, trotzdem bin ich kein gewerblicher Händler sondern vielleicht eher Uhrenverrückt. Bei nächstem Kauf muss ich mir also erst überlegen ob ich mit der Uhr die ich kaufe bei einem evtl. Wiederverkauf eher Gewinn oder Verlust mache. Wenn ich Gewinn machen sollte, dann lieber die Finger von lassen!

    Und wenn ich bei der Steuererklärung angebe, dass ich bei einem Uhrenverkauf Gewinn gemacht habe, ist das doch wahrscheinlich eher eine Einladung an das FA mein Bankkonto bitte genauer anzuschauen.
    Ob Du ein Gewerbe betreibst bestimmt sich in der Regel nicht nach Deinem Gefühl oder Deinen Absichten und Uhrenverrücktheit ist auch kein Abgrenzungsmerkmal


    Zitat Zitat von steboe Beitrag anzeigen
    Mal mein Bauchgefühl hierzu:
    Nur 1 lausiges Jährchen Haltezeit und dann steuerfrei Gewinne teils im Immobereich einsacken-eine Lücke des Systems .Ein Paradies geradezu!
    Bei Immobilien gelten andere Haltefristen.

    Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
    Wenn ich im SteuerR richtig aufgepasst habe, dann ist § 2 UStG nicht unwichtig.
    Hier muss nicht mal eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Bedeutet das auch bei vorwiegend Verlustgeschäften bei
    Uhrenverkäufen die Umsätze steuerbar sind.

    Aber das werden die Steuerberater hier wohl genauer wissen.
    Ja, die umsatzsteuerrechtliche Unternehmerschaft setzt grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht voraus.


    Alles in allem ist diese Materie viel zu breit um sie hier auch nur annähernd darlegen zu können. Hinzu kommt, dass für ein belastbares Ergebnis immer der Einzelfall untersucht und geprüft werden muss.
    Jürgen

  3. #3
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen
    Ja, die umsatzsteuerrechtliche Unternehmerschaft setzt grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht voraus.
    Und wenn dem Nebenerwerbsuhrenhandel ausreichend Gewinn unterstellt wird, auch noch Gewerbesteuer..
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Zitat Zitat von Smoke Beitrag anzeigen

    Alles in allem ist diese Materie viel zu breit um sie hier auch nur annähernd darlegen zu können. Hinzu kommt, dass für ein belastbares Ergebnis immer der Einzelfall untersucht und geprüft werden muss.
    Definitiv...das kann man nicht pauschalieren. Aber es ist durchaus interessant, wie aus ein paar Uhrenverkäufen als Hobby, ganz schnell ein Gewerbe unterstellt wird.
    Und schon rollt eine Abgaben-Lawine auf einen zu.
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  5. #5
    Milgauss
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    Ich handle nicht mit Uhren, kann aber sagen, dass Finanzämter seltsame Post versenden. Nach 20 Jahren und 20 jährlichen Steuererklärungen bekam ich die Nachricht, dass ich bis zu einem bestimmten Termin mein Geschäftsmodell darstellen möchte. Habe ein mehrseitiges eng beschriebenes Papier eingereicht und nie wieder etwas davon gehört.
    Soweit ich erfahren habe, schauen sich die FÄ Konten aktiv an und haken selbst bei kleinen, unklaren Beträgen gezielt und hartnäckig nach. Die Bank meldet nur bei wirklichen Auffälligkeiten. Besser ist es, nichts zu verbergen und ggf. offen auf die Mitarbeiter zuzugehen. Möglichst spät am Tag...

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Interessanter Threadverlauf.

    Das Thema private Veräußerungsgeschäft dürfte auch jeder kennen und wohl nur ein paar glückliche GMT oder D Neukäufer betreffen.

  7. #7
    Daytona Avatar von Smoke
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    Und dazu noch ein schnuckeliges Steuerstrafverfahren
    Jürgen

  8. #8
    Daytona Avatar von Smoke
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    Absolut. Der Grat ist sehr schmal.
    Jürgen

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