Wenn ich im SteuerR richtig aufgepasst habe, dann ist § 2 UStG nicht unwichtig.
Hier muss nicht mal eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Bedeutet das auch bei vorwiegend Verlustgeschäften bei
Uhrenverkäufen die Umsätze steuerbar sind.
Aber das werden die Steuerberater hier wohl genauer wissen.
Ergebnis 121 bis 133 von 133
Hybrid-Darstellung
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07.01.2019, 17:11 #1Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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08.01.2019, 09:26 #2
Ob Du ein Gewerbe betreibst bestimmt sich in der Regel nicht nach Deinem Gefühl oder Deinen Absichten und Uhrenverrücktheit ist auch kein Abgrenzungsmerkmal

Bei Immobilien gelten andere Haltefristen.
Ja, die umsatzsteuerrechtliche Unternehmerschaft setzt grundsätzlich keine Gewinnerzielungsabsicht voraus.
Alles in allem ist diese Materie viel zu breit um sie hier auch nur annähernd darlegen zu können. Hinzu kommt, dass für ein belastbares Ergebnis immer der Einzelfall untersucht und geprüft werden muss.Jürgen
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08.01.2019, 09:51 #3
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08.01.2019, 10:02 #4
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07.01.2019, 18:08 #5Milgauss
- Registriert seit
- 24.10.2017
- Beiträge
- 221
Ich handle nicht mit Uhren, kann aber sagen, dass Finanzämter seltsame Post versenden. Nach 20 Jahren und 20 jährlichen Steuererklärungen bekam ich die Nachricht, dass ich bis zu einem bestimmten Termin mein Geschäftsmodell darstellen möchte. Habe ein mehrseitiges eng beschriebenes Papier eingereicht und nie wieder etwas davon gehört.
Soweit ich erfahren habe, schauen sich die FÄ Konten aktiv an und haken selbst bei kleinen, unklaren Beträgen gezielt und hartnäckig nach. Die Bank meldet nur bei wirklichen Auffälligkeiten. Besser ist es, nichts zu verbergen und ggf. offen auf die Mitarbeiter zuzugehen. Möglichst spät am Tag...
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07.01.2019, 18:33 #6
Interessanter Threadverlauf.

Das Thema private Veräußerungsgeschäft dürfte auch jeder kennen und wohl nur ein paar glückliche GMT oder D Neukäufer betreffen.
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08.01.2019, 10:01 #7
Und dazu noch ein schnuckeliges Steuerstrafverfahren
Jürgen
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08.01.2019, 10:12 #8
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