Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 35
  1. #1
    Deepsea
    Registriert seit
    23.08.2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    1.484

    Mit CarSharing geblitzt, unscharfes Foto - Chancen / was machen?

    Hallo Zusammen, habe heute einen sehr überraschenden Brief erhalten, dass ich vor 2 Monaten eine Geschwindigkeitsüberschreitung hatte. Ich bin erst Mal meine Rechnungen durchgegangen, da ich mich nicht an einen Blitz erinnern konnte. Leider passen Uhrzeit und CarSharing Kennzeichen zu meiner Rechnung.

    Das beigefügte Foto ist derart unscharf, dass nichts zu erkennen ist - nicht Mal, ob überhaupt jemand am Steuer sitzt / ist. CarSharig bedeutet aber, dass ich gefahren sein muss laut AGBs.

    Die Überschreitung beträgt nach Abzug der Toleranz 46kmh (Außerhalb geschlossener Ortschaften - BAB) . Ich kenne die Strecke und bin - dachte ich bisher - vorschriftsmäßig gefahren.

    Laut Bußgeldkatalog sind 160 Euro wahrscheinlich, evtl. Fahrverbot (wäre okay für mich, fahre sehr wenig). Im Schreiben sind noch keine Strafen angegeben.

    Any Erfahrung hier? Bitte nicht "Du hast einen Fehler begangen, also musst Du das durch" Posts. Ich bin keine Raser und würde am liebsten die Strecke nochmal abfahren, ob dort wirklich nur 100kmh erlaubt sind, denn ich halte mich - scheinbar eigentlich - an Regeln.

    Danke.

  2. #2
    Moderator Avatar von Spacewalker
    Registriert seit
    16.07.2008
    Ort
    Fox Club West Chapter
    Beiträge
    11.521
    Das Bild, das die Polizei hat, dürfte deutlich schärfer sein, als der Ausdruck den Du erhalten hast.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
    Registriert seit
    19.02.2004
    Ort
    Schönste Stadt der Welt
    Beiträge
    38.939
    Zitat Zitat von pemi Beitrag anzeigen
    Die Überschreitung beträgt nach Abzug der Toleranz 46kmh (Außerhalb geschlossener Ortschaften - BAB)
    Das ist nicht wenig. Tagesbaustelle oder so was?

  4. #4
    Deepsea
    Registriert seit
    23.08.2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    1.484
    Themenstarter
    Keine Ahnung. Mich ärgert es SEHR. Nicht nur, weil es wahrscheinlich 160 Euro kostet, sondern weil ich immer meine auf die Begrenzung zu achten.

    Also: Anrufen und sagen: Okay, ich akzeptiere? Oder doch Widerspruch?

  5. #5
    Moderator Avatar von Spacewalker
    Registriert seit
    16.07.2008
    Ort
    Fox Club West Chapter
    Beiträge
    11.521
    Wenn Du Einspruch einlegst, dann nur mit Anwalt. Sonst kannst Du Dir das wirklich sparen, auch wegen der zusätzlichen Gebühren.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  6. #6
    Endgegner Avatar von Donluigi
    Registriert seit
    11.05.2005
    Ort
    Dorfi
    Beiträge
    47.836
    Blog-Einträge
    47
    Wenn Du Dir wirklich so sicher bist, würde ich Einspruch erheben. Dass Blitzer gern mal falsch messen, ist ja nix neues.

  7. #7
    Day-Date Avatar von shocktrooper
    Registriert seit
    28.02.2008
    Beiträge
    3.990
    Gut, Kind liegt im Brunnen. 160 Euro plus Nebenkosten plus 2 Punkte und 1 Monat FV. Da das Ganze zwei Monate her ist, muss man sich nicht erinnern, wer das Fahrzeug gefahren hat - also Fahrtenbuch ist schon mal vom Tisch (das Innenverhältnis zum Car-Sharing-Anbieter ist ne andere Baustelle).

    Die einzige Möglichkeit, die ich sehe, ist die Einlassung, man wüsste nicht mehr, wer gefahren ist und bittet um Zusendung eines guten aussagekräftigen Fotos, damit man der Bußgeldstelle den Fahrer mitteilen kann. Alles Weitere sieht man dann. Dann kann im worst case immer noch ein Anwalt (Verkehrsrechtler) sich mit dem Blitzer beschäftigen (korrekte Eichung, Messprotokoll, Einrichtung der Messstelle etc.).
    Geändert von shocktrooper (22.09.2018 um 14:13 Uhr)
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.526
    Ich weiß nicht, ob Du nur einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen oder einen Bußgeldbescheid bekommen hast. Aber bei der geschilderten Situation empfehle ich:

    Hast Du eine Rechtsschutz (evtl. über ADAC plus)? Dann ab zum Anwalt.

    Hast Du keine Rechtsschutz? Dann nichts machen bis der Bußgeldbescheid kommt. Auf den Bußgeldbescheid zahlen, Zeitpunkt des Fahrverbots passend legen (hast vier Monate Zeit zum Antritt) und beim nächsten Mal besser aufpassen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  9. #9
    Deepsea
    Registriert seit
    23.08.2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    1.484
    Themenstarter
    Noch besser aufpassen

    Schreiben ist: Anhörung zur Ordnungswidrigkeit. Ihnen wird zur Last gelegt .....

  10. #10
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.526
    Reagieren musst Du erst, wenn der Bußgeldbescheid kommt. Also jetzt - wie eben gesagt - mit Rechtsschutz zum Anwalt und ohne Rechtsschutz abwarten.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  11. #11
    Deepsea
    Registriert seit
    23.08.2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    1.484
    Themenstarter
    Ach, ich muss nicht antworten / reagieren? Keine Rechtsschutzversicherung

  12. #12
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.526
    Nein, Du musst nicht antworten. Einfach nichts machen, die müssen selber rausfinden, wer der Fahrer ist. Könnte ja sein, dass deren Foto schlecht ist und Du zugibst, dass Du der Fahrer bist: Dann bekommst Du den Bußgeldbescheid. Wenn das Foto schlecht ist und Du es nicht zugibst, dann könnte das Verfahren auch eingestellt werden. Erst beim Bußgeldbescheid musst Du reagieren (Einspruch oder zahlen).

    Wenn Du keine Rechtsschutz hast, lohnt sich das Vorgehen dagegen nicht. Du sagst selber, dass Du nicht dringend fahren musst, und mit messtechnischem Gutachten und Anwaltskosten kommst Du da auf € 2.000,-. Lohnt sich meist nicht. Und als Ersttäter musst Du den Führerschein auch nicht sofort abgeben.

    Edit: "nicht sofort" heißt nicht am Tag des Bußgeldbescheids, sondern Du kannst den Start des Fahrverbots selber wählen (innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten).
    Geändert von NicoH (22.09.2018 um 16:02 Uhr)
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Frankie63
    Registriert seit
    03.12.2017
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    384
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Und als Ersttäter musst Du den Führerschein auch nicht sofort abgeben.
    Ich wundere mich sowieso, dass man den Führerschein abgeben muss. Denn es heißt ja: "Fahrverbot" und nicht "Entzug der Fahrerlaubnis", wie bei Alkohol am Steuer oder Ähnlichem. Im Ausland dürfte man nämlich noch fahren. Ist aber schwer, ohne Führerschein in der Brieftasche.
    Diese Diskussion hatte ich mit dem Ordnungsamt schon mal durch. Habe mir dann von denen eine beglaubigte Kopie erstellen lassen, mein Fahrverbot innerhalb Deutschlands in den Urlaub in Spanien gelegt, und habe dort dann ohne Probleme einen Mietwagen bekommen.
    Auf meine Frage, wie sie (das Ordnungsamt) das denn z.B. mit Holländern machen würden, die ja dann eben in Holland auch noch fahren dürfen, bekam ich die Antwort: denen kleben wir das Fahrverbot auf den Führerschein. Ich stellte natürlich die Frage, wieso das dann bei mir bzw. deutschen Führerscheinen nicht ging. Die Antwort war: die Aufkleber werden dann abgeknibbelt. Meine Aussage "Und die Holländer sind zu doof zum Abknibbeln" beendete dann das Gespräch. Aber die Kopie musste er mir noch zähneknirschend erstellen :-)

    Viele Grüße
    Frank

  14. #14
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.526
    Hmm, Frank, ich weiß nicht, ob das so richtig ist.

    In verschiedenen Ländern, u.a. in Spanien, ist es verboten (in Spanien sogar strafbar), zu fahren, wenn man den Führerschein in Deutschland abgegeben hat.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/fa...ht_012624.html
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Frankie63
    Registriert seit
    03.12.2017
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    384
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Hmm, Frank, ich weiß nicht, ob das so richtig ist.

    In verschiedenen Ländern, u.a. in Spanien, ist es verboten (in Spanien sogar strafbar), zu fahren, wenn man den Führerschein in Deutschland abgegeben hat.

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/fa...ht_012624.html
    Für Spanien (in dem Land war ich damals) steht dort ja auch, dass eine beglaubigte Kopie anerkannt wird. Und der Mitarbeiter des Ordnungsamtes kannte ja mein Vorhaben und hat auch nichts dazu gesagt.

    Und bei den Holländern ging es darum, wenn die in Deutschland geblitzt wurden, dass sie dann in Holland noch fahren dürften, nur eben in Deutschland nicht, und dafür dann der Aufkleber.

    Aber dass das rechtlich dann doch noch so kompliziert ist, hätte ich nicht gedacht.

    Viele Grüße
    Frank

  16. #16
    Super-Moderator Avatar von NicoH
    Registriert seit
    25.07.2006
    Ort
    Gruppe A
    Beiträge
    25.526
    Da steht, dass das Fahren in Spanien zu einer Zeit, zu der in Deutschland der Führerschein abgegeben ist, strafbar ist, und dass das nur deswegen nicht verfolgt wird, weil die in Spanien nicht wissen, dass der Führerschein abgegeben ist.

    Mit solchen Tipps sollten wir hier eher vorsichtig umgehen
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  17. #17
    Gesperrter User
    Registriert seit
    15.01.2009
    Beiträge
    8.006
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Hmm, Frank, ich weiß nicht, ob das so richtig ist.
    So richtig interessant dürfte die Diskussion ja erst nach einem verschuldeten Unfall mit Personenschaden im Ausland werden

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Frankie63
    Registriert seit
    03.12.2017
    Ort
    Düsseldorf
    Beiträge
    384
    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Mit solchen Tipps sollten wir hier eher vorsichtig umgehen
    Als Tipp sollte das auch nicht verstanden werden.
    Da Du in dem Thread hier vorher schon geschrieben hattest hatte ich mir eben genau diese fachkundige Auskunft zu dem Thema erhofft, da ich seinerzeit eben wenig dazu gefunden habe. Und bin jetzt auch schon ein wenig erschrocken.
    Aber der Autoverleiher hatte seinerzeit auch keine einzige Frage gestellt zu der Kopie. Wäre wahrscheinlich bei einer Kontrolle der Guardia Civil anders gewesen. Und die hätten dann sicherlich eine Anfrage nach Deutschland gestellt.....

    In Deutschland hatte ich seinerzeit die restlichen 16 Tage die Autoschlüssel versteckt weil ich totale Panik hatte, bei einem nächtlichen Anruf im Halbschlaf trotzdem loszufahren, weil ich nicht dran denke.


    Viele Grüße
    Frank
    Geändert von Frankie63 (22.09.2018 um 18:44 Uhr)

  19. #19
    Daytona Avatar von jannis-noah
    Registriert seit
    05.08.2007
    Ort
    In der Stadt
    Beiträge
    3.150
    Schick das Ganze zu „Blitzer.de“.
    Die haben schon einigen Kollegen von mir den Arsch gerettet.
    Grüße
    Dirk

  20. #20
    Deepsea
    Registriert seit
    23.08.2007
    Ort
    Niedersachsen
    Beiträge
    1.484
    Themenstarter
    Hi Dirk,
    wie meinen? Die Site gibt an, wo "Blitzer" stehen - wird mir also nicht mehr helfen können - oder verstehe ich die Site falsch?

Ähnliche Themen

  1. Exklusiver Carsharing Club
    Von T_GTR im Forum Technik & Automobil
    Antworten: 23
    Letzter Beitrag: 05.04.2018, 08:42
  2. Antworten: 28
    Letzter Beitrag: 27.10.2015, 15:12
  3. Der Carsharing Thread
    Von irish1983 im Forum Technik & Automobil
    Antworten: 16
    Letzter Beitrag: 19.05.2014, 22:13
  4. Geothermie: Chancen und Risiken
    Von avalanche im Forum Technik & Automobil
    Antworten: 11
    Letzter Beitrag: 28.02.2014, 00:14
  5. Habe ich Chancen bei ihr?
    Von Brazzo im Forum Off Topic
    Antworten: 147
    Letzter Beitrag: 13.06.2009, 23:41

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •