Natürlich kann man das machen, ich denke aber mal als Laie ist das einfach nicht zielführend.

Geht ja schon damit los, dass man die Befreiungen, von denen Philipp gesprochen hat, überhaupt nicht im BewG, sondern im ErbStG findet.

Ich würde mir die Zeit sparen und gleich zum StB gehen...