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  1. #1
    Deepsea Avatar von Princeofmonacodibaviera
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    Schenkungssteuer???

    Hallo Freunde des Steuerrechts, sicherlich kann mir hier geholfen werden.

    Mal angenommen, meine Eltern ( leben noch) möchten mir Geld schenken. Ab wann muss ich ( also Ihr Kind) Steuern zahlen?

    Ich hab mich schon durchgegoogelt, aber da die Thematik mir leider vollkommen unbekannt ist, blicke ich es nicht.

    Muss ich Steuern ab 20.000, 100.000 oder erst ab 400.000€ zahlen??


    *** entfernt ***

    Danke
    Geändert von PCS (30.08.2018 um 10:15 Uhr) Grund: "Kriminelle Frage" entfernt... ;)
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    Beste Grüße
    Gregor

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Der Freibetrag beträgt pro Elternteil 400.000,- €.
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


  3. #3
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Und vielleicht noch interessant: Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut eingesetzt werden (§ 14 ErbStG)
    Viele Grüße,

    Jonathan

  4. #4
    Deepsea Avatar von Princeofmonacodibaviera
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    Klasse, Danke Euch!
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    Beste Grüße
    Gregor

  5. #5
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Uffpasse, wenn Feind hier mitliest wird nächste Woche der Freibetrag drastisch reduziert bzw die Steuern erhöht
    Gruß
    Ibi

  6. #6
    Datejust
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    Und bitte auch an die 10 Jahresfrist denken. Im Falle des Falles kann der Schenkungsbetrag zurückgefordert werden. Nicht ganz unerheblich...wie ich finde.

    Gruß

    Christopher

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von Flopi
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    Zitat Zitat von J.S. Beitrag anzeigen
    Und vielleicht noch interessant: Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut eingesetzt werden (§ 14 ErbStG)
    Richtig - wird aber ggf. mit einer künftigen Erbschaft verrechnet.
    Der Freibetrag i.H.v. 400.000 pro Kind je Elternteil gilt kombiniert für Schenkungen und Erbschaften. Bekommt jemand also 200.000€ in 2018 vom Vater geschenkt und erbt dann in 2022 nochmals 400.000€ vom Vater, müssen dann 200.000€ vom Erbe versteuert werden.

    In jedem Fall zu beachten: bei einer Schenkung auch unterhalb des Freibetrags sind Schenkender und Beschenkter verpflichtet, dieses dem Finanzamt mitzuteilen.
    Viele Grüße
    Ralf

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von jk737
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    Zitat Zitat von ibi Beitrag anzeigen
    Uffpasse, wenn Feind hier mitliest wird nächste Woche der Freibetrag drastisch reduziert bzw die Steuern erhöht
    ...und erst, wenn die Frau mitliest
    Grüße -- Jürgen


  9. #9
    Mil-Sub
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    Ggf. rutscht du noch in den Genuss eines besonderen Versorgungsfreibetrages rein. Dazu muss man aber mehr über dich wissen und dazu wär ein StB deines Vertrauens zu Rate zu ziehen

    Edit.: Dieser Fall würde nur bei einer tatsächlichen Erbschaft von Todes wegen in Betracht kommen.
    Geändert von Masta_Ace (30.08.2018 um 13:22 Uhr)

  10. #10
    Freccione Avatar von Micha-K
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    Zitat Zitat von Hans E. Beitrag anzeigen
    Der Freibetrag beträgt pro Elternteil 400.000,- €.
    D. h. man kann als Kind einmal 400.000,- vom Papa und im gleichen Zeitraum die gleiche Summe von Mama bekommen?
    Aloha
    Micha

  11. #11
    Sea-Dweller Avatar von fugazi
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    Gab es da nicht auch mal was von 10.000 Euro pro Jahr?
    Schöne Grüße, Bernd

    Gentlemen, synchronize your watches!

  12. #12
    Steve McQueen
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    Kinder 400.000€ alle 10 Jahre,Ehepartner oder Lebensgefährte 500.000€ Freibetrag.
    VG
    Udo

  13. #13
    Daytona Avatar von markus247
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen

    Kinder 400.000€ alle 10 Jahre,Ehepartner oder Lebensgefährte 500.000€ Freibetrag.
    Na hier muss ich grad mal reingrätschen. Der Lebensgefährte hat einen Freibetrag von 20.000 €. Udo meinte sicher den Lebenspartner.

    Der nur geringe Freibetrag führt in der Beratungssitution nicht selten dazu, dass ich langjährige Lebensgefährten vor der Abfassung eines Testamentes erst mal zum Standesamt schicke.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  14. #14
    PREMIUM PFÄLZER Avatar von heintzi
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    Markus247 = The Wedding Planner
    Es grüßt der Stephan


  15. #15
    Daytona Avatar von markus247
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    Klaro. Obwohl es dafür nicht mal ´nen Gebührentatbestand gibt. Ich betreue aber auch den Weg in die andere Richtung. Und kann gar nicht so recht sagen, wo ich glücklichere Mandanten habe...
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  16. #16
    Mil-Sub
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    Jedenfalls weiß der StB meist mehr als der Psychologe oder Arzt

  17. #17
    Daytona Avatar von Smoke
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    Zitat Zitat von Masta_Ace Beitrag anzeigen
    Jedenfalls weiß der StB meist mehr als der Psychologe oder Arzt
    Jürgen

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Hans E.
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    Zitat Zitat von Micha-K Beitrag anzeigen
    D. h. man kann als Kind einmal 400.000,- vom Papa und im gleichen Zeitraum die gleiche Summe von Mama bekommen?
    Yepp
    Gruß Hans

    Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.


  19. #19
    Steve McQueen
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    Zitat Zitat von markus247 Beitrag anzeigen
    Na hier muss ich grad mal reingrätschen. Der Lebensgefährte hat einen Freibetrag von 20.000 €. Udo meinte sicher den Lebenspartner.

    Der nur geringe Freibetrag führt in der Beratungssitution nicht selten dazu, dass ich langjährige Lebensgefährten vor der Abfassung eines Testamentes erst mal zum Standesamt schicke.
    UPS,stimmt,sorry.
    VG
    Udo

  20. #20
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von Micha-K Beitrag anzeigen
    D. h. man kann als Kind einmal 400.000,- vom Papa und im gleichen Zeitraum die gleiche Summe von Mama bekommen?
    Und bitte nicht vergessen zu prüfen ob das Geld vorher wirklich bei Mama und Papa jeweils vorhanden war. Wenn Papa die Kohle einen Tag vorher (vor Schenkung an das Kind) zu Mama rüberschaufelt ist das auch schenkungsteuerlich zu würdigen, Freibetrag (500.000, falls verheiratet), Prüfung von anzurechnenden vorschenkungen etc.
    Grüße, Philipp



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