Der Freibetrag beträgt pro Elternteil 400.000,- €.
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Thema: Schenkungssteuer???
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30.08.2018, 09:58 #1
Schenkungssteuer???
Hallo Freunde des Steuerrechts, sicherlich kann mir hier geholfen werden.
Mal angenommen, meine Eltern ( leben noch) möchten mir Geld schenken. Ab wann muss ich ( also Ihr Kind) Steuern zahlen?
Ich hab mich schon durchgegoogelt, aber da die Thematik mir leider vollkommen unbekannt ist, blicke ich es nicht.
Muss ich Steuern ab 20.000, 100.000 oder erst ab 400.000€ zahlen??
*** entfernt ***
DankeGeändert von PCS (30.08.2018 um 10:15 Uhr) Grund: "Kriminelle Frage" entfernt... ;)
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30.08.2018, 10:28 #2Gruß Hans
Manchmal, wenn mir langweilig ist, ruf ich bei DHL an und frag, wann die Sendung mit der Maus kommt.
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30.08.2018, 10:38 #3
Und vielleicht noch interessant: Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut eingesetzt werden (§ 14 ErbStG)
Viele Grüße,
Jonathan
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30.08.2018, 10:46 #4
Klasse, Danke Euch!
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30.08.2018, 10:47 #5
Uffpasse, wenn Feind hier mitliest wird nächste Woche der Freibetrag drastisch reduziert bzw die Steuern erhöht
Gruß
Ibi
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30.08.2018, 11:39 #6
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Und bitte auch an die 10 Jahresfrist denken. Im Falle des Falles kann der Schenkungsbetrag zurückgefordert werden. Nicht ganz unerheblich...wie ich finde.
Gruß
Christopher
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30.08.2018, 11:49 #7
Richtig - wird aber ggf. mit einer künftigen Erbschaft verrechnet.
Der Freibetrag i.H.v. 400.000 pro Kind je Elternteil gilt kombiniert für Schenkungen und Erbschaften. Bekommt jemand also 200.000€ in 2018 vom Vater geschenkt und erbt dann in 2022 nochmals 400.000€ vom Vater, müssen dann 200.000€ vom Erbe versteuert werden.
In jedem Fall zu beachten: bei einer Schenkung auch unterhalb des Freibetrags sind Schenkender und Beschenkter verpflichtet, dieses dem Finanzamt mitzuteilen.Viele Grüße
Ralf
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30.08.2018, 12:08 #8
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30.08.2018, 13:21 #9
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Ggf. rutscht du noch in den Genuss eines besonderen Versorgungsfreibetrages rein. Dazu muss man aber mehr über dich wissen und dazu wär ein StB deines Vertrauens zu Rate zu ziehen
Edit.: Dieser Fall würde nur bei einer tatsächlichen Erbschaft von Todes wegen in Betracht kommen.Geändert von Masta_Ace (30.08.2018 um 13:22 Uhr)
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30.08.2018, 13:53 #10
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30.08.2018, 14:05 #11
Gab es da nicht auch mal was von 10.000 Euro pro Jahr?
Schöne Grüße, Bernd
Gentlemen, synchronize your watches!
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30.08.2018, 14:40 #12
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Nö
Kinder 400.000€ alle 10 Jahre,Ehepartner oder Lebensgefährte 500.000€ Freibetrag.VG
Udo
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30.08.2018, 14:52 #13
Na hier muss ich grad mal reingrätschen.
Der Lebensgefährte hat einen Freibetrag von 20.000 €. Udo meinte sicher den Lebenspartner.
Der nur geringe Freibetrag führt in der Beratungssitution nicht selten dazu, dass ich langjährige Lebensgefährten vor der Abfassung eines Testamentes erst mal zum Standesamt schicke.Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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30.08.2018, 15:02 #14
Markus247 = The Wedding Planner
Es grüßt der Stephan
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30.08.2018, 15:05 #15
Klaro. Obwohl es dafür nicht mal ´nen Gebührentatbestand gibt.
Ich betreue aber auch den Weg in die andere Richtung.
Und kann gar nicht so recht sagen, wo ich glücklichere Mandanten habe...
Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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30.08.2018, 16:19 #16
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Jedenfalls weiß der StB meist mehr als der Psychologe oder Arzt
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30.08.2018, 18:51 #17
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30.08.2018, 19:20 #18
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30.08.2018, 19:42 #19
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31.08.2018, 10:49 #20
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Und bitte nicht vergessen zu prüfen ob das Geld vorher wirklich bei Mama und Papa jeweils vorhanden war. Wenn Papa die Kohle einen Tag vorher (vor Schenkung an das Kind) zu Mama rüberschaufelt ist das auch schenkungsteuerlich zu würdigen, Freibetrag (500.000, falls verheiratet), Prüfung von anzurechnenden vorschenkungen etc.
Grüße, Philipp
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