Zitat Zitat von J.S. Beitrag anzeigen
Und vielleicht noch interessant: Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut eingesetzt werden (§ 14 ErbStG)
Richtig - wird aber ggf. mit einer künftigen Erbschaft verrechnet.
Der Freibetrag i.H.v. 400.000 pro Kind je Elternteil gilt kombiniert für Schenkungen und Erbschaften. Bekommt jemand also 200.000€ in 2018 vom Vater geschenkt und erbt dann in 2022 nochmals 400.000€ vom Vater, müssen dann 200.000€ vom Erbe versteuert werden.

In jedem Fall zu beachten: bei einer Schenkung auch unterhalb des Freibetrags sind Schenkender und Beschenkter verpflichtet, dieses dem Finanzamt mitzuteilen.