Richtig - wird aber ggf. mit einer künftigen Erbschaft verrechnet.
Der Freibetrag i.H.v. 400.000 pro Kind je Elternteil gilt kombiniert für Schenkungen und Erbschaften. Bekommt jemand also 200.000€ in 2018 vom Vater geschenkt und erbt dann in 2022 nochmals 400.000€ vom Vater, müssen dann 200.000€ vom Erbe versteuert werden.
In jedem Fall zu beachten: bei einer Schenkung auch unterhalb des Freibetrags sind Schenkender und Beschenkter verpflichtet, dieses dem Finanzamt mitzuteilen.
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Thema: Schenkungssteuer???
Baum-Darstellung
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30.08.2018, 11:49 #6Viele Grüße
Ralf





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