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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Und vielleicht noch interessant: Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut eingesetzt werden (§ 14 ErbStG)
    Viele Grüße,

    Jonathan

  2. #2
    Yacht-Master Avatar von Flopi
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    Zitat Zitat von J.S. Beitrag anzeigen
    Und vielleicht noch interessant: Der Freibetrag kann alle 10 Jahre erneut eingesetzt werden (§ 14 ErbStG)
    Richtig - wird aber ggf. mit einer künftigen Erbschaft verrechnet.
    Der Freibetrag i.H.v. 400.000 pro Kind je Elternteil gilt kombiniert für Schenkungen und Erbschaften. Bekommt jemand also 200.000€ in 2018 vom Vater geschenkt und erbt dann in 2022 nochmals 400.000€ vom Vater, müssen dann 200.000€ vom Erbe versteuert werden.

    In jedem Fall zu beachten: bei einer Schenkung auch unterhalb des Freibetrags sind Schenkender und Beschenkter verpflichtet, dieses dem Finanzamt mitzuteilen.
    Viele Grüße
    Ralf

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