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  1. #141
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Kann man keine Rechnung vorlegen, dann darf/kann der Zoll den Wert auch schätzen.
    Dies kann darf er aber auch, wenn die Rechnung zu niedrig erscheint und den Anschein erweckt, dass sie
    zu Gunsten des Käufers ausgestellt wurde.
    Man sollte also hoffen, dass der Zöllner gute Laune hat, wenn man auftaucht.
    LG Deni

  2. #142
    Drei, zwei, eins - MEINS! Avatar von EX-OMEGA
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    Hatte ich schon paar mal gemacht mit Neuuhren aus der Schweiz, die ich alle bei Bucherer gekauft habe.

    Die habe ich in der Schweiz netto bezahlt und beim Zoll am Düsseldorfer Flughafen den Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Hatte dazu die Rechnung und Überweisung vorgelegt, somit hatten die Beamten gieich auch den Umrechnungskurs CHF zu Euro.
    Gruß, Peter


  3. #143
    Daytona Avatar von nominator
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    Zitat Zitat von EX-OMEGA Beitrag anzeigen
    Hatte ich schon paar mal gemacht mit Neuuhren aus der Schweiz, die ich alle bei Bucherer gekauft habe.

    Die habe ich in der Schweiz netto bezahlt und beim Zoll am Düsseldorfer Flughafen den Zoll und 19 % Einfuhrumsatzsteuer entrichtet. Hatte dazu die Rechnung und Überweisung vorgelegt, somit hatten die Beamten gieich auch den Umrechnungskurs CHF zu Euro.
    Sehr gut und vernünftig. Dem Zoll durch unterfakturierte Rechnungen einen günstigen Kaufpreis anzugeben ist der Versuch einer Steuerhinterziehung und damit kein Kavaliersdelikt. Das hat nichts mit Geiz ist geil zu tun, sondern ist ein Straftatbestand. Wer gerne vorbestraft sein möchte, kann das gerne machen; für mich sind hochwertige Uhren zu besitzen (m)ein Hobby, nicht der Grund kriminell zu werden.
    Beste Grüße,
    Ralph

    "Der beste Platz für Politiker ist das Wahlplakat. Dort ist er tragbar, geräuschlos und leicht zu entfernen." Vicco von Bülow, aka Loriot.

  4. #144
    Sea-Dweller Avatar von MrLuxury
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    Das habe ich auch schon gemacht, als das durch den Wechselkurs noch interessant war. Das ist auch kein Problem.

    Tricksereien und Zöllner für blöd halten funktioniert eher nicht.
    Viele Grüße Kai-Uwe

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