Kann man keine Rechnung vorlegen, dann darf/kann der Zoll den Wert auch schätzen.
Dies kann darf er aber auch, wenn die Rechnung zu niedrig erscheint und den Anschein erweckt, dass sie
zu Gunsten des Käufers ausgestellt wurde.
Man sollte also hoffen, dass der Zöllner gute Laune hat, wenn man auftaucht.