Doch! Es ist ein generelles Paradebeispiel für "weniger".
Mir ist es egal, ich will gar keine verklebten Uhren vom Rolex-Konzessionär kaufen.

Aber es zeigt (und ist auch Ihr gutes Recht) dass Rolex nicht "mehr" verbindliches machen will(/kann):
Es ist keine (gegenseitige) Vereinbarung: ein best practice-Dokument ist nie eine verbindliche Vorgabe (oder Vereinbarung).
Ansonsten müsste bei einer einzig gültigen festgelegten Prozess(-Ablauf)-Vorgabe der Konzessionär die Anforderung von Rolex USA entsprechend "unterzeichnen". Ob mit/bei Erhalt dieses "Schreiben" oder übergeordnet in einer QSV/QAA etc.

Wäre Rolex und die Konzessionäre generell in Erster Priorität daran interessiert - die Uhren (vermehrt/"ausschliesslich") direkt an die Endkunden zu verkaufen - so gäbe es Möglichkeiten: "Namen des Käufers" im Zertifikat, etc.

This is part of the game.