erstmal kannst du niemanden zwingen deine uhr zu reparieren, auch durch gesetz nicht

dann bekommst du z.b. von Rolex einen kostenvoranschlag in dem explizit die regeln dargestellt sind, u.a. Teile werden nur in austausch geliefert und altteile werden einbehalten

wenn du nach erhalt des KVA diese reparatur beauftragst hast du die regeln anerkannt

so einfach ist die welt

wie es genau in deinen fall war weiss ich nicht.................dshalb kann ich auch deinen fall nicht beurteilen