Damit legalisiert der Herr mal gar gar gar nichts. Und Doch es ist so einfach!

Er bescheinigt nämlich lediglich, dass Du die Uhr XY SN ZX zum Zeitpunkt der Ausreise in besagtes nicht EU Land bereits in deinem Besitz bzw am Handgelenk hattest

Nicht mehr, aber eben auch ganz relevant, nicht weniger!

Und überkorrekt geht man natürlich auch bei der Wiedereinreise zum Schalter...