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  1. #1
    Daytona
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    Kaufvertrag widerrufen bei ebay aufgrund Fernabsatzgestz?

    Hallo zusammen,

    ich bin mir bei folgendem Sachverhalt was die Rechtslage anbetrifft nicht sicher. Insofern hoffe ich, dass ihr hier weiterhelfen könnt. Es geht um folgendes:

    Ich habe bei ebay ein Produkt am 02.01. bei einem deutschen Händler gekauft und auch am gleichen Tag via Paypal bezahlt. Der Anbieter gibt an, dass der Versand innerhalb drei Werktagen nach Zahlungseingang erfolgt. Bis jetzt ist weder eine Lieferung erfolgt, noch habe ich eine wie auch immer geartete Info zum Versand vom Anbieter erhalten. Vorgestern habe ich höflich bei ihm über ebay nachgefragt. Keine Reaktion. Gestern erneut höflich um eine Info gebeten. Ebenso keine Reaktion. Gestern Abend habe ich den Anbieter zweimal angerufen und jeweils eine Sprachnachricht mit der Bitte um Rückruf hinterlassen. Wieder keine Reaktion.

    Ich habe auf den Händler und das Produkt von ihm keinen Bock mehr. Über ebay kann ich den Kauf derzeit nicht abbrechen und über den Paypal Käuferschutz kann ich derzeit ebenfalls nichts tun da die Fristen dafür noch nicht abgelaufen sind. Gemäß Fernabsatzgesetz sollte ich aber doch den Vertrag widerrufen können, oder irre ich da?

    Besten Dank im Voraus für eure Unterstützung.

  2. #2
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Einfach bei Paypal einen Fall öffnen wegen eines nicht gelieferten Artikels.
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  3. #3
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Das Fernabsatzgesetz gibt es zwar seit 15 Jahren nicht mehr, aber Du kannst hier den Widerruf erklären.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  4. #4
    Deepsea
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    +1 einfach via Mail/ebay Nachrichtensystem vom Kauf zurücktreten und deinen Widerruf zum Ausdruck bringen.

  5. #5
    GMT-Master Avatar von uwer1100s
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Das Fernabsatzgesetz gibt es zwar seit 15 Jahren nicht mehr, aber Du kannst hier den Widerruf erklären.
    Tststs...Besserwisser?!
    Sicherlich weiss jeder, was der TS meint. Widerrufsrecht....
    Es grüßt ...da Uwe!

  6. #6
    Daytona Avatar von KINI
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    Zitat Zitat von uwer1100s Beitrag anzeigen
    Tststs...Besserwisser?!
    Sicherlich weiss jeder, was der TS meint. Widerrufsrecht....
    Ich finds gut, dass Nico ein "Besser-Wisser" ist. Das hat hier schon vielen geholfen....
    I know how the bunny runs

  7. #7
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    Einfach bei Paypal einen Fall öffnen wegen eines nicht gelieferten Artikels.
    Über eBay. Rubrik „Problem klären“ => nicht gelieferter Artikel, Widerrufsrecht.

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Das Fernabsatzgesetz gibt es zwar seit 15 Jahren nicht mehr, aber Du kannst hier den Widerruf erklären.
    hier bei RLX

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Zitat Zitat von uwer1100s Beitrag anzeigen
    Tststs...Besserwisser?!
    Sicherlich weiss jeder, was der TS meint. Widerrufsrecht....
    Ich bin dafür den User zu sperren...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  10. #10
    Daytona
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    Also heißt, völlig egal was eBay auch immer für Statuten hat, und was der Händler sich so alles ausgedacht hat (z.B. er akzeptiert keine Rückgabe), habe ich das Recht meine Willenserklärung zu widerrufen!?

    Einfach formlos via Nachricht an den Verkäufer o.ä.!?

  11. #11
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Ganz genau. Wäre schön, wenn er irgendwie reagiert, denn dann wüsstest Du, dass es bei ihm eingegangen ist.

    Sonst ein Fax mit Sendebericht. Hast Du sowas noch?
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  12. #12
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    oder ganz langweilig als Einschreiben mit Rückschein. Du gute alte Post ...
    Glaube nicht alles, was Du denkst!

  13. #13
    Daytona
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    Hallo zusammen,

    zunächst nochmal besten Dank. Eine klare Frage noch. Der Anbieter (bei eBay als gewerblicher Anbieter gekennzeichnet) schließt informiert seine Kunden folgendermaßen i.S. der Widerrufsbelehrung:


    Widerrufsbelehrung

    Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben

    Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück



    So steht es Wort für Wort am Ende des Angebots nach den rechtlichen Informationen des Verkäufers. Also kann ich auch in dem Falle ein Widerrufsrecht ausüben? Darf der Anbieter das einfach so lapidar einschränken?

    Danke im Voraus
    Geändert von BJH (11.01.2018 um 17:15 Uhr)

  14. #14
    Sea-Dweller
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    Zitat Zitat von Kalle Beitrag anzeigen
    Ich bin dafür den User zu sperren...
    Aussperren ? Vieeeeel zu wenig. Mindestens Teeren und Federn, diesen pösen Puben.

  15. #15
    Administrator Avatar von PCS
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    Mit Link wär's einfacher...
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  16. #16
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Abstrakt: Ein gewerblicher Verkäufer in Deutschland kann das Widerrufsrecht eines Verbrauchers im Fernabsatzgeschäft nicht ausschließen.
    Ich will Immos, ich will Dollars, ich will fliegen wie bei Marvel.

  17. #17
    Deepsea Avatar von rainer07
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    Der Verkäufer muss den Artikel nicht zurück nehmen. Er muss aber nach erfolgtem Widerruf des Kaufvertrages den gezahlten Kaufpreis zurück zahlen bzw. kann, falls noch nicht erfolgt, keine Zahlung des Kaufpreises verlangen. Das ist doch für den Käufer das Entscheidende. Wenn die Rücknahme dem Verkäufer zu lästig ist...
    Beste Grüße
    Rainer

  18. #18
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    Kaufvertrag wiederrufen geht bei euch wohl ganz einfach. War gestern mit dem Auto in D unterwegs, da wurde der "1000 Euro sparen mit SWR3-Tag" geteasert. Am Telefon ein Experte mit dem Ratschlag, wenn man irgendwo etwas bestellt hat und diesen Artikel in den nächsten 14 Tagen günstiger angeboten bekommt, einfach zurückschicken den Plunder

  19. #19
    Deepsea Avatar von chronos7
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    Zitat Zitat von Flo74 Beitrag anzeigen
    Über eBay. Rubrik „Problem klären“ => nicht gelieferter Artikel, Widerrufsrecht.
    Mach es doch erstmal so, wie Flo schreibt.

    Ich hatte vor ein paar Wochen den gleichen Fall, Händler hat nicht geliefert und zunächst auf Anfrage nicht geantwortet.
    Bin dann auch dieses Weg gegangen und noch am selben Tag hat der Händler sich gemeldet.
    PayPal zieht wohl sofort bei so einem Hinweis das Geld wieder ein bzw. gibt es nicht frei.
    Und zumindest darauf hat der Händler sofort reagiert und mich gebeten, den Fall bei PayPal bitte wieder zu schließen.
    Zwei Tage später war die Ware dann bei mir.

    Insofern würde ich an deiner Stelle auch erstmal diesen "pragmatischen" Weg probieren.

    Viel Erfolg

    Uwe

  20. #20
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Hi,

    ich würde auch so machen (Paypal Fall öffnen).

    Es ist in der Tat so, dass - wenn der Käufer einen Fall öffnet - das Paypalkonto sofort mit der Kaufsumme belastet wird und das Geld für den Verkäufer eingefroren und bis zur Klärung nicht verfügbar ist.

    Wenn der gew. Verkäufer schon versucht das Rückgaberecht auszuschliessen, dann ist der Druck über seine Geldbörse der effektivste.
    Geändert von obiwankenobi (12.01.2018 um 08:52 Uhr)
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