Hallo zusammen,
ich bin mir bei folgendem Sachverhalt was die Rechtslage anbetrifft nicht sicher. Insofern hoffe ich, dass ihr hier weiterhelfen könnt. Es geht um folgendes:
Ich habe bei ebay ein Produkt am 02.01. bei einem deutschen Händler gekauft und auch am gleichen Tag via Paypal bezahlt. Der Anbieter gibt an, dass der Versand innerhalb drei Werktagen nach Zahlungseingang erfolgt. Bis jetzt ist weder eine Lieferung erfolgt, noch habe ich eine wie auch immer geartete Info zum Versand vom Anbieter erhalten. Vorgestern habe ich höflich bei ihm über ebay nachgefragt. Keine Reaktion. Gestern erneut höflich um eine Info gebeten. Ebenso keine Reaktion. Gestern Abend habe ich den Anbieter zweimal angerufen und jeweils eine Sprachnachricht mit der Bitte um Rückruf hinterlassen. Wieder keine Reaktion.
Ich habe auf den Händler und das Produkt von ihm keinen Bock mehr. Über ebay kann ich den Kauf derzeit nicht abbrechen und über den Paypal Käuferschutz kann ich derzeit ebenfalls nichts tun da die Fristen dafür noch nicht abgelaufen sind. Gemäß Fernabsatzgesetz sollte ich aber doch den Vertrag widerrufen können, oder irre ich da?
Besten Dank im Voraus für eure Unterstützung.
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11.01.2018, 11:31 #1Daytona
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Kaufvertrag widerrufen bei ebay aufgrund Fernabsatzgestz?
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11.01.2018, 11:40 #2
Einfach bei Paypal einen Fall öffnen wegen eines nicht gelieferten Artikels.
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11.01.2018, 13:03 #3
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12.01.2018, 08:31 #4
Mach es doch erstmal so, wie Flo schreibt.
Ich hatte vor ein paar Wochen den gleichen Fall, Händler hat nicht geliefert und zunächst auf Anfrage nicht geantwortet.
Bin dann auch dieses Weg gegangen und noch am selben Tag hat der Händler sich gemeldet.
PayPal zieht wohl sofort bei so einem Hinweis das Geld wieder ein bzw. gibt es nicht frei.
Und zumindest darauf hat der Händler sofort reagiert
und mich gebeten, den Fall bei PayPal bitte wieder zu schließen.
Zwei Tage später war die Ware dann bei mir.
Insofern würde ich an deiner Stelle auch erstmal diesen "pragmatischen" Weg probieren.
Viel Erfolg
Uwe
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11.01.2018, 12:18 #5
Das Fernabsatzgesetz gibt es zwar seit 15 Jahren nicht mehr, aber Du kannst hier den Widerruf erklären.
Ich wünsche Euch allen ein frohes, gesundes und glückliches neues Jahr!
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11.01.2018, 12:30 #6
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11.01.2018, 12:59 #7
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11.01.2018, 13:07 #8
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11.01.2018, 18:13 #9Sea-Dweller
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11.01.2018, 13:07 #10
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11.01.2018, 12:29 #11Deepsea
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+1 einfach via Mail/ebay Nachrichtensystem vom Kauf zurücktreten und deinen Widerruf zum Ausdruck bringen.
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11.01.2018, 13:46 #12Daytona
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Themenstarter
Also heißt, völlig egal was eBay auch immer für Statuten hat, und was der Händler sich so alles ausgedacht hat (z.B. er akzeptiert keine Rückgabe), habe ich das Recht meine Willenserklärung zu widerrufen!?
Einfach formlos via Nachricht an den Verkäufer o.ä.!?
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11.01.2018, 14:22 #13
Ganz genau. Wäre schön, wenn er irgendwie reagiert, denn dann wüsstest Du, dass es bei ihm eingegangen ist.
Sonst ein Fax mit Sendebericht. Hast Du sowas noch?Ich wünsche Euch allen ein frohes, gesundes und glückliches neues Jahr!
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11.01.2018, 14:30 #14
oder ganz langweilig als Einschreiben mit Rückschein. Du gute alte Post ...
**CERTIFIED ADHS TAX ROLEX BUYER**
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11.01.2018, 17:14 #15Daytona
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Themenstarter
Hallo zusammen,
zunächst nochmal besten Dank. Eine klare Frage noch. Der Anbieter (bei eBay als gewerblicher Anbieter gekennzeichnet) schließt informiert seine Kunden folgendermaßen i.S. der Widerrufsbelehrung:
Widerrufsbelehrung
Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben
Der Verkäufer nimmt diesen Artikel nicht zurück
So steht es Wort für Wort am Ende des Angebots nach den rechtlichen Informationen des Verkäufers. Also kann ich auch in dem Falle ein Widerrufsrecht ausüben? Darf der Anbieter das einfach so lapidar einschränken?
Danke im VorausGeändert von BJH (11.01.2018 um 17:15 Uhr)
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11.01.2018, 18:57 #16
Mit Link wär's einfacher...
Gruß Percy

"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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11.01.2018, 21:11 #17
Abstrakt: Ein gewerblicher Verkäufer in Deutschland kann das Widerrufsrecht eines Verbrauchers im Fernabsatzgeschäft nicht ausschließen.
Ich wünsche Euch allen ein frohes, gesundes und glückliches neues Jahr!
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12.01.2018, 10:18 #18ehemaliges mitgliedGast
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11.01.2018, 21:16 #19
Der Verkäufer muss den Artikel nicht zurück nehmen. Er muss aber nach erfolgtem Widerruf des Kaufvertrages den gezahlten Kaufpreis zurück zahlen bzw. kann, falls noch nicht erfolgt, keine Zahlung des Kaufpreises verlangen. Das ist doch für den Käufer das Entscheidende. Wenn die Rücknahme dem Verkäufer zu lästig ist...
Beste Grüße
Rainer
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11.01.2018, 21:33 #20Gesperrter User
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Kaufvertrag wiederrufen geht bei euch wohl ganz einfach. War gestern mit dem Auto in D unterwegs, da wurde der "1000 Euro sparen mit SWR3-Tag" geteasert. Am Telefon ein Experte mit dem Ratschlag, wenn man irgendwo etwas bestellt hat und diesen Artikel in den nächsten 14 Tagen günstiger angeboten bekommt, einfach zurückschicken den Plunder
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