Die ersten Urteile habe ich nicht gelesen, deswegen kann ich dazu nichts Gescheites sagen.

Das Urteil von heute ist aber sehr interessant: Es sagt, dass die Regeln von PayPal nicht über dem Gesetz stehen. Nach dem Gesetz hat der Verkäufer Anspruch auf das Geld, wenn er die Sache an den Käufer geliefert hat. Nach PayPal kann der Käufer immer sagen "Sache entspricht nicht der Beschreibung" und bekommt - praktisch ohne jede Prüfung - sein Geld zurück. Der BGH hat nun gesagt: Trotzdem kann der Verkäufer den Käufer verklagen und sein Geld einfordern, denn Vertrag ist Vertrag und PayPal kann die Rechte des Verkäufers nicht beschneiden.

Den PayPal-Käuferschutz, wie er heute besteht, wird es wohl weiterhin geben. Aber der Verkäufer wird dadurch nicht gehindert, sein Geld auf anderem Weg einzufordern. Und damit zurück zu den beiden Ausgangsfällen: Ein Gericht hatte gesagt, dass der Verkäufer nach PayPal-Rückbuchung trotzdem sein Geld erhalten kann, das andere Gericht hatte gesagt, dass der Verkäufer nach PayPal-Rückbuchung keine Rechte mehr hat. Unterschiedliche Meinungen, die der BGH klären wollte, um Rechtssicherheit für zukünftige Fälle zu schaffen.