Danke für die Info, auch wenn ich es noch nicht ganz verstanden habe.

Da bekommt eine GbR für ein "verlorenes" Handy in erster Instanz recht, obwohl nicht mal ein Einlieferungsbeleg für das Paket vorhanden ist, weil die Gefahr bei Privatkäufen schon mit dem Versand auf den Käufer übergeht ????