Danke für die Aufklärung Nico.
Das Urteil des LG Saarbrücken war mir in der Tat nicht bekannt und ich habe es auch vorher nicht gelesen.
Nach dem jetzigen Lesen wundere ich mich doch sehr über das Urteil aus Saarbrücken.

Im Prinzip hat der BGH nun "nur" klargestellt, dass weiterhin ein Zahlungsanspruch nach BGB besteht.