Eine GbR muss ja nicht immer unternehmerisch tätig sein.

Erstens: Auch eine Lottotippgemeinschaft oder eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit sind GbR. Wenn die Fahrgemeinschaft-GbR tanken geht, ist das dann nicht automatisch unternehmerisches Handeln.

Zweitens: Es kommt auf den Zweck des Geschäfts an. Wenn ein Unternehmer (etwa ein Einzelhändler für Elektrogeräte) für sich in seiner Privatwohnung einen Teppich kauft, dann ist er zwar immer noch Unternehmer, handelt aber nicht als solcher, sondern als Privatmann. Gibt es dann aber Streit über den Teppich oder dessen Bezahlung, dann wird er in der Klage als "Kaufmann" bezeichnet, weil da immer irgendein Beruf angegeben wird. Der Kauf war aber als "Verbraucher".