Zitat Zitat von Lenox Beitrag anzeigen
Stimmt, denn so lange nichts ausgefüllt ist ist auch nichts strafbares in dieser Art und Weise passiert.

Es wäre eher nachzuforschen woher die blanko Karten kommen.....sollten diese gestohlen oder gefälscht sein ist das strafbar (jemanden wurde dadurch geschadet).....wurden diese aber legal erworben etc. liegt keine strafbare Handlung vor. von dieser Seite aus möchte und kann ich es auch nicht näher beurteilen.

Meiner Meinung nach dürften Blanko Karten gar nicht in den Umlauf kommen:grr: dann wäre es auch nicht ganz so einfach für Ga*ner und Betr*ger, anderer Seits wenn man schon Uhrwerke,ZB etc. so perfekt fälschen kann ist so eine Plastikkarte auch kein Hindernis.

Das beurteile ich anders. Es werden geschützte Markenzeichen etc verwendet und es wird das Original Design einer Garantiekarte angeboten.