Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
Steht in den mit der Uhr ausgehändigten Garantiebedingungen, dass die originale Konzessionärs-Rechnung im Garantiefall gezeigt oder abgegeben werden muss?
Bei jeder Uhr werden die Bedingungen, die dann auch für den Garantiegeber bindend sein sollten, in einem kleinen Heft mitgegeben, soweit mir bekannt.
Nein,das steht dort nicht.Es muss die vom Konzessionär komplett ausgefüllte Garantiekarte vorhanden sein.Da aber ursprünglicher Auslandskauf und nicht über Köln ausgeliefert geht die Uhr zum Mutterhaus.
Da Garantie freiwillige und frei gestaltbare Leistung des Herstellers darf dann wohl auch nach dem Kaufbeleg gefragt werden.
Rest siehe Antwort von Arne (Hamburger).