Nein,das steht dort nicht.Es muss die vom Konzessionär komplett ausgefüllte Garantiekarte vorhanden sein.Da aber ursprünglicher Auslandskauf und nicht über Köln ausgeliefert geht die Uhr zum Mutterhaus.
Da Garantie freiwillige und frei gestaltbare Leistung des Herstellers darf dann wohl auch nach dem Kaufbeleg gefragt werden.
Rest siehe Antwort von Arne (Hamburger).
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03.09.2017, 23:29 #11
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Udo
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