Hallo miteinander.
Ende letzten Jahres kaufte ich bei einem Grauhändler eine 116500LN (neu, verklebt und ungetragen). Diese wurde nach kürzester Zeit mein Daily-Rocker. Daily-Rocker bedeutet bei mir auch wirklich Daily-Rocker. Nur beim Duschen wird die Schließe mal zwecks Reinigung gelockert, sonst ist die Uhr 24/7 am Arm.
Im Laufe der Monate hat die Uhr hier und da ein paar Kratzer abbekommen, aber nichts erwähnenswertes. Ich spiele kein Tennis oder Golf und fahre auch kein Motorrad oder Mountain-Bike. Ich arbeite friedlich in meinem Büro am Schreibtisch. Ich wüsste auch nicht, dass ich mal irgendwo großartig angeeckt bin. Heruntergefallen ist die Uhr nie.
So, vor einer Woche wunderte ich mich morgens, dass die Uhrzeit nicht stimmte. Also Uhr aufgezogen, neu gestellt und den Tag über keine Probleme gehabt. Am nächsten Tag das selbe Spiel.
Dann habe ich die Uhr mal 40 Umdrehungen per Hand aufgezogen und auf meinem Schreibtisch liegen lassen. Nach einer Stunde stand sie schon wieder.
Zu meinen Fragen: Kann das bei einer neuen Rolex einfach mal so passieren? Ich habe viele Uhren und einige mussten in ihrem Leben schon deutlich mehr leiden, als diese 116500LN. Kaputtgegangen ist an meinem Arm aber noch keine Uhr.
Aber noch viel wichtiger:
Ich war dann am Freitag zufällig beim Konzi auf der Ecke. Da sagte man mir gleich, dass es sich um einen Garantiefall handle und die Uhr nach Köln geschickt wird. Ich wurde nach dem Zertifikat gefragt. Das hatte ich nicht dabei, wollte es aber nachreichen. Ich erwähnte beim Konzi auch, dass ich die Uhr "woanders" gekauft hatte und die Uhr ursprünglich aus Griechenland kam. Im Geschäft sagte man mir, dass das kein Problem sei.
Nun wurde ich Samstag vom Konzi angerufen. Man hätte sich schlau gemacht. Da die Uhr aus Griechenland kommt, wird die Uhr von Köln in die Schweiz geschickt. Nur LC100 würde man in Köln öffnen. Hierfür sollte ich insgesamt 80 Euro Porto zahlen. Und außerdem sagte man mir, dass man zwingend den Kaufbeleg benötige. Ohne Kaufbeleg würde Rolex die Uhr nicht reparieren.
Hat davon schon mal jemand etwas gehört? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtlich so gültig ist. Abgesehen davon, dass wohl jede 116500LN noch in der Garantie ist, besitze ich für den Fall eines Schadens doch extra die Garantiekarte...
Einen Kaufbeleg besitze ich natürlich auch. Der liegt allerdings im Ferienhaus, knapp 400km entfernt.
Musste von euch bei einem Garantiefall schon mal jemand einen Kaufbeleg zeigen, oder sollte ich langsam mal den Konzi (mit dem ich sowieso nicht zufrieden bin) wechseln?
Vielen Dank und liebe Grüße
Silas
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03.09.2017, 20:58 #1
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116500LN hat nur noch eine Stunde Gangreserve, Rolex möchte angeblich Kaufbeleg sehen
Suche Rolex Herrenuhr mit Zertifikat aus Oktober 1983. Bevorzugt Submariner, grundsätzlich ist aber jedes Modell interessant.
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03.09.2017, 21:13 #2
Nein. Das musste ich noch nie.
Und schon garnicht innerhalb der Garantiezeit.
Die Karte sollte ausreichen.
Gruss. Ulf
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03.09.2017, 21:41 #3ehemaliges mitgliedGast
Also, um es kurz und klar zu sagen: Garantie vom Hersteller ist eine freiwillige Leistung! Natürlich können sie sie einschränken und / oder die Kaufrechnung verlangen!
Was der TE meint, ist die gesetzliche Gewährleistung ... die beträgt zwei Jahre ... aber dazu muss er sich an den Grauen halten ... und zu beachten, nach sechs Monaten tritt die Umkehr der Beweislast an ... dann muss der Kunde beweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war, denn nur hierfür ist die Gewährleistung zuständig.
Und ja, Rolex scheint immer öfter die Kaufrechnung in Garantiefällen zu verlangen, vor allem, wenn der Besitzer nicht aus dem Kaufland stammt ...
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03.09.2017, 21:39 #4
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Die Garantiebedingungen sind vom Hersteller frei gestaltbar.Kann also gut sein das in Köln nur Uhren repariert werden,die während der Garantiezeit defekt wurden,die auch über Köln ausgeliefert wurden und alles andere nach Genf zum Mutterhaus geht.Besonders neue Modelle.
Ruf doch morgen einfach mal in Köln an und berichte bitte.VG
Udo
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03.09.2017, 21:53 #5
In diesem Zusammenhang: Ist ein Kaufvertrag vom Grauen ein gültiger Kaufbeleg? Der italienische Konzi will mir partout die Rechnung nicht schicken.
Beste Grüße
Christian
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03.09.2017, 21:56 #6
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03.09.2017, 21:55 #7ehemaliges mitgliedGast
Nö, da für Rolex nur der Käufer beim Konzi zählt.
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03.09.2017, 21:55 #8
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Mein Konzessionär verlangt im Garantiefall bei Rolex Uhren mit ausländischem Ländercode die Garantiekarte und die originale Kaufquittung. Die Karte allein reicht nicht aus. Ging um einen Betrag, um den ich nicht feilschen wollte. Zahlen schafft Frieden.
LG
Michael
EDIT: Wenn Du mit dem Konzi nicht zufrieden bist......wir Kunden können mit den Füßen abstimmen. Gehen wir eben woanders hin.Geändert von löwenzahn (03.09.2017 um 21:57 Uhr)
"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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03.09.2017, 22:07 #9
Ist doch alles ganz einfach
Ihr wendet euch an den Händler von dem Ihr die Uhr habt, dieser wiederum kann die Uhr direkt zum Konzi schicken wo er sie her hat, um dann über diesen die Garantie abzuwickelnMoin Moin Digga
Arne
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03.09.2017, 22:13 #10
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03.09.2017, 22:15 #11
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03.09.2017, 22:53 #12
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Themenstarter
Ich danke euch für eure Einschätzungen.
Das wäre selbstverständlich der richtige Weg. Vielleicht bin ich ja auch einfach zu blauäugig an die Sache herangegangen. Ich hätte gedacht, dass für einen Garantiefall die Garnatiekarte ausreicht, auf welcher "Internationale Garantie" mit dem Kaufdatum drauf steht.
Und sicherlich habe ich jetzt wiedermal eine komplett andere Auffassung, als alle anderen Member hier und kassiere gleich wieder verbale Schläge.Aber eigentlich erwarte ich, dass bei einem Luxusobjekt in dieser Preisklasse, welches ist seit einem knappen Jahr zu kaufen ist, was aber mit 5 Jahren Garantie beworben wird, das Teil stillschweigend repariert wird und aus Kulanz auf das bürokratische Vorzeigen der Garantiekarte zu vernachlässigen ist. Mal ganz zu schweigen vom Kaufbeleg.
Bei meinen Autos hat es zumindest in der Garantiezeit ganz schnell und unbürokratisch geklappt. Sogar im Ausland...
Auch wird hier ja immer gepredigt, dass es völlig egal sei, ob eine Uhr mit LC100 oder LC170 ausgezeichnet ist. Das scheint dann wohl doch nicht so ganz zu stimmen, wenn es bei der Garantieabwicklung Unterschiede gibt.Suche Rolex Herrenuhr mit Zertifikat aus Oktober 1983. Bevorzugt Submariner, grundsätzlich ist aber jedes Modell interessant.
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03.09.2017, 23:00 #13
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03.09.2017, 23:16 #14
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Themenstarter
Berechtigte Frage. Kann ich dir leider nicht beantworten. Ich hatte schon länger keinen Gebrauchtwagen mehr gekauft, der noch in der Garantie war. Vielleicht ist das ja alles auch von Branche zu Branche unterschiedlich.
Meine Firma fertigt und verkauft Verschleissteile für Bohrinseln und Schiffe. Auch wir bringen gelegentlich neue, verbesserte Produkte auf den Markt. Wenn eines dieser Teile bei sachgerechtem Umgang (was zugegebenermaßen in meinem Fall mit der Uhr ja noch gar nicht bewiesen ist) defekt zu uns retourniert wird, dann wird es kommentarlos ersetzt. Da ist es auch völlig egal, ob sich der Zwischenhändler, oder der Endkunde an uns wendet. Wir stehen halt hinter unseren Produkten und können es uns nicht leisten, jetzt zu streiten, wer das Problem an uns heranträgt. In der Garantiezeit regulieren wir den Schaden und verbessern das Produkt so, dass es nicht mehr vorkommt. In unserer Branche können wir es uns nämlich auch nicht leisten, den Endverbraucher, der letztendlich unsere Produkte verwendet zu verärgern. Auch haben wir einen Ruf am Markt zu verlieren und leben davon, dass unsere Produkte durch die Endverbraucher untereinander weiterempfohlen werden.
Aber wie gesagt - das mag von Branche zu Branche unterschiedlich sein.Suche Rolex Herrenuhr mit Zertifikat aus Oktober 1983. Bevorzugt Submariner, grundsätzlich ist aber jedes Modell interessant.
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03.09.2017, 23:22 #15
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03.09.2017, 23:32 #16
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Themenstarter
Ja, sicher. Aber laut Aussage des Konzessionärs nur, wenn ich den Kaufbeleg einreiche.
Das deckt sich übrigens nicht mit den Garantiebestimmungen, die mit der Uhr mitgeliefert wurden. In dem "Guarantee Manual / Worldwide Service Büchlein" steht nämlich:
Diese Garantie ist nur gültig, wenn (1) die Uhr von einem offiziellen ROLEX Fachhändler verkauft, (2) die Garantiekarte von einem offiziellen ROLEX Fachhändler beim Verkauf rechtsgültig ausgefüllt und (3) Die Garantiekarte mit der Uhr an einen offiziellen ROLEX Fachhändler bzw. an ein in diesem Handbuch angegebenes ROLEX Kundendienstzentrum übergeben wurde. Eingriffe durch Dritte heben diese Garantie auf.Suche Rolex Herrenuhr mit Zertifikat aus Oktober 1983. Bevorzugt Submariner, grundsätzlich ist aber jedes Modell interessant.
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03.09.2017, 22:08 #17
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Arne hat es vor mir genauso beschrieben.....ich war zu spät dran.....
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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03.09.2017, 22:43 #18
Was soll das denn, und wenn ich die Uhr gebraucht kaufe und die ursprüngliche Rechnung nicht dabei ist (wofür es gute Gründe geben kann) dann nimmt Rolex die Uhr nicht an? Dann hat keine Gebrauchte egal wie alt Garantie? Kann ich mir echt nicht vorstellen.
Also bei meiner Omega hat die Karte gereicht und die Uhr ging ohne Probleme nach Biel und keiner hat nach einer Kaufquittung gefragt.Gruss
Christian
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03.09.2017, 22:47 #19
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Bitte nicht Köln und Genf verwechseln.
Klar nimmt Rolex die an,zu deren Garantiebedingungen.
Das mit dem Kaufbeleg findet man übrigens in sehr vielen AGBs,nicht nur bei Rolex.
Thema wurde hier auch schon mehrmals behandelt ....VG
Udo
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03.09.2017, 23:16 #20
Und wenn man die Uhr geschenkt bekommt und die Rechnung wird nicht herausgegeben ?
VG
Ralf
..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"
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