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  1. #1
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    Zitat Zitat von Micha2903 Beitrag anzeigen
    Das würde in der Konsequenz bedeuten, dass bei einer Uhr, die 2 Jahre zuvor neu gekauft von privat bei einem Konzi, weiterverkauft vom Erstkäufer an privat, die 5 jährige Garantie nicht gilt????? Sorry, das glaube ich nicht......
    Es gibt genügend Firmen, die sogar ganz offen schreiben, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt ... wie gesagt, rechtlich kann ein Hersteller die Garantie beliebig einschränken, da sie eine freiwillige Zugabe ist ...

  2. #2
    Milgauss Avatar von Martensit
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    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Es gibt genügend Firmen, die sogar ganz offen schreiben, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt ... wie gesagt, rechtlich kann ein Hersteller die Garantie beliebig einschränken, da sie eine freiwillige Zugabe ist ...
    Aber er kann die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung nicht aushebeln. Und mindestens die greift hier! Selbst dann, wenn die freiweillige Garantie aus dubiosen Gründen verweigert werden sollte.

    Im Übrigen sind die Versandkosten im Garantiefall vom Konzi zu tragen. Völlig unabhängig davon, ob die Uhr dort gekauft wurde oder nicht.
    Geändert von Martensit (06.09.2017 um 21:14 Uhr)

  3. #3
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    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Ja, und? Wenn man die aktuellen Garantiebedingungen liest, wird man feststellen, dass sie durchaus so interpretierbar sind, dass sie nur für den Erstkäufer gilt!
    Nein, eigentlich nicht. Hier nochmals die Garantiebedingungen aus dem Büchlein der 116500:

    Diese Garantie ist nur gültig, wenn (1) die Uhr von einem offiziellen ROLEX Fachhändler verkauft, (2) die Garantiekarte von einem offiziellen ROLEX Fachhändler beim Verkauf rechtsgültig ausgefüllt und (3) Die Garantiekarte mit der Uhr an einen offiziellen ROLEX Fachhändler bzw. an ein in diesem Handbuch angegebenes ROLEX Kundendienstzentrum übergeben wurde. Eingriffe durch Dritte heben diese Garantie auf.
    Wie lässt sich denn bitte daraus interpretieren, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt? Da steht mal so überhaupt nichts davon, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht.


    Ich war nun vorhin wieder beim Händler um die Garantiekarte nachzureichen. Anscheinend hat Rolex dort wirklich angerufen. Man war freundlich und nett, der Kaufbeleg wurde weder von meiner, noch von der anderen Seite erwähnt.
    Es ist alles gut und die Uhr wird repariert. Allerdings soll ich mich mal auf mindestens 2 Monate Reparaturzeit einstellen.

    Vielen Dank für eure Antworten.
    Suche Rolex Herrenuhr mit Zertifikat aus Oktober 1983. Bevorzugt Submariner, grundsätzlich ist aber jedes Modell interessant.

  4. #4
    Freccione Avatar von Micha2903
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    Zitat Zitat von silaz Beitrag anzeigen
    Nein, eigentlich nicht. Hier nochmals die Garantiebedingungen aus dem Büchlein der 116500:



    Wie lässt sich denn bitte daraus interpretieren, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt? Da steht mal so überhaupt nichts davon, was auch nur ansatzweise in die Richtung geht.


    Ich war nun vorhin wieder beim Händler um die Garantiekarte nachzureichen. Anscheinend hat Rolex dort wirklich angerufen. Man war freundlich und nett, der Kaufbeleg wurde weder von meiner, noch von der anderen Seite erwähnt.
    Es ist alles gut und die Uhr wird repariert. Allerdings soll ich mich mal auf mindestens 2 Monate Reparaturzeit einstellen.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Und genau so ist es bei Rolex.

    Mythbuster: Deine Antwort zu meinem Posting weiter oben ist natürlich korrekt, ist aber doch eher allgemeiner Natur und hat nix mit unserem Thema hier (Garantiebedingungen von Rolex) zu tun...... zumindest sehe ich nicht den Zusammenhang.
    Grüsse Micha

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Vespapapa
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    Vielleicht hat dies aber jetzt R-K aber nur gesagt,
    damit der Konzi nicht sein "Gesicht" verliert.

    Sei es drum, dem TS wird nun hoffentlich schnell geholfen.
    VG

    Ralf

    ..und nicht vergessen: "Das Leben ist zu kurz für nur EINE Rolex"

  6. #6
    Deepsea Avatar von ulisch
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    Ich denke das hat eher was mit "Fingerspitzen Gefühl" des Konzis zu tun

    Eine andere (aber ähnliche..) Geschichte .. ich wollte bei einem Konzi in Stuttgart Federstege für ne Tudor Pelagos kaufen. Die Uhr wird ja mit 2 Bänder ausgeliefert und damit steht für mich ausser Frage das der Käufer die Bänder selber wechseln kann / soll / darf und somit irgendwann mal Ersatz Stege benötigt.

    Der Konzi wollte mir die Stege nicht verkaufen weil das von Rolex nicht gewollt wäre .. (ich hatte bei dem Besuch im Laden die besagte Uhr an!) ????
    Ein Anruf von mir in Köln verlief ähnlich, Köln hat den Konzi dann angerufen die Situation "gerade gebogen" und ihn instruiert mir sehr wohl die Stege zu verkaufen.

    Ich denke das da manche eine "Empfehlung" zu sehr auf die Goldwaage legen und nicht zwischen den Zeilen lesen können.

    Dem TS viel Erfolg bei der Garantie Abwicklung !!!
    Grüße Uli

  7. #7
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Zitat Zitat von ulisch Beitrag anzeigen
    Ich denke das da manche eine "Empfehlung" zu sehr auf die Goldwaage legen und nicht zwischen den Zeilen lesen können.
    Oder die Konzis haben aufgrund immer strengerer Regularien seitens Rolex einfach Angst, etwas falsch zu machen. Gibt es eigentlich anonyme Testkäufe von Rolex bei deren Konzis, um das Verhalten zu prüfen? Bestimmt, oder?!

    Wie auch immer: Es scheint alles nicht einfacher zu werden mit Rolex - egal, an wem es liegt.
    #beyondpatek

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von marceltobias
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    Zitat Zitat von Berettameier Beitrag anzeigen
    Gibt es eigentlich anonyme Testkäufe von Rolex bei deren Konzis, um das Verhalten zu prüfen? Bestimmt, oder?!
    Anonymer Testkauf bei der 116500 wird nur schwierig.

    Vielleicht sind die Konzessionäre gerade bei dem Modell angehalten alles ein wenig schwieriger zu machen für Modelle die bei Grauen erworben wurden.

    Who knows?!
    Glück auf!

    Marcel

  9. #9
    Deepsea Avatar von ulisch
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    Zitat Zitat von marceltobias Beitrag anzeigen
    Anonymer Testkauf bei der 116500 wird nur schwierig.

    Vielleicht sind die Konzessionäre gerade bei dem Modell angehalten alles ein wenig schwieriger zu machen für Modelle die bei Grauen erworben wurden.

    Who knows?!
    Dagegen sprechen dann aber die angebotenen Stück der besagten Modelle bei z.B. Chrono 24 .. aktuell > 280 Stück 116500, auch bei der 126600 werden aktuell > 140 Stück angeboten.
    Wäre das "schwierig" wäre die Zahl der angebotenen Uhren kleiner .. oder ?
    Grüße Uli

  10. #10
    Freccione Avatar von orphie
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    krass
    ...wegen Federstege so eine Nummer
    liebe Grüße
    Alex

  11. #11
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Genau so ist es! Entscheidend ist, ob Rolex dies bei Verkauf in den Bedingungen so eindeutig definiert. Im Nachhinein kann auch Rolex keine Bedingungen ändern.

    Jeder Käufer hat dann die Wahl, ob er zu genau diesen Bedingungen kaufen möchte oder nicht. Ganz einfach!
    #beyondpatek

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Wieso sollte Rolex den umständlichen Weg über die Garantie zur Kontrolle der "Grauen" gehen? Zudem würde man sich bei einer Ablehnung etwaiger Garantieansprüche von Privat hier auch noch eine Negativstimmung auferlegen.

    Theoretisch kann sich doch Rolex von seinen Konzessionären den Verkaufsweg aufschlüsseln lassen.
    Uhr geht in den Verkauf - Garantie wird freigeschaltet und der Konzi übermittelt ob an Privat oder Gewerbe verkauft wurde.
    Je nach Quote hau ich den Konzi weg oder dulde es.
    LG
    Günni

  13. #13
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Zitat Zitat von Moonwalker Beitrag anzeigen
    ... und der Konzi übermittelt ob an Privat oder Gewerbe verkauft wurde.
    Der Grauhändler kauft aber als Privatmann. Eine Unterscheidung seitens Rolex wird da schwierig. Wie ist beim Kauf ein Grauhändler von einem vermögenden Stammkunden zu unterscheiden, der immer wieder einige Exemplare abnimmt?
    #beyondpatek

  14. #14
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Oh, das wusste ich nicht. Ich dachte er tritt als Händler und somit gewerblich auf. Betrachtet meine Ausführungen als gegenstandslos
    LG
    Günni

  15. #15
    Freccione Avatar von orphie
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    Zitat Zitat von Moonwalker Beitrag anzeigen
    Oh, das wusste ich nicht. Ich dachte er tritt als Händler und somit gewerblich auf.
    das muss doch auch so sein oder?! Wie soll denn das buchalterisch sonst funktionieren?
    liebe Grüße
    Alex

  16. #16
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Ganz einfach, wie beim Gebrauchtwagenhändler, der von privat Autos ankauft und an privat wieder verkauft. Der Grauhändler tut so, als würde er seine Rolex "irgendwo" her haben und verkauft sie weiter. Ich könnte mir vorstellen, dass er das mittels Differenzbesteuerung so machen kann.

    Da ich aber kein Grauhändler bin, weiß ich es nicht zu 100%. Es ist nur eine sinnvolle Annahme.
    #beyondpatek

  17. #17
    GMT-Master
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    Den Steuerberater möchte ich sehen, der diesen Vorgang bucht
    Geändert von Gordon (04.09.2017 um 15:09 Uhr)
    Leben und leben lassen!!!

  18. #18
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Ok, dann klärt mich auf: Wie macht es ein Grauhändler denn sonst? Etwa nicht wie ein "normaler" Gebrauchtuhrenhändler?
    #beyondpatek

  19. #19
    Freccione Avatar von orphie
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    Zitat Zitat von Berettameier Beitrag anzeigen
    Ganz einfach, wie beim Gebrauchtwagenhändler, der von privat Autos ankauft und an privat wieder verkauft. Der Grauhändler tut so, als würde er seine Rolex "irgendwo" her haben und verkauft sie weiter. Ich könnte mir vorstellen, dass er das mittels Differenzbesteuerung so machen kann.

    Da ich aber kein Grauhändler bin, weiß ich es nicht zu 100%. Es ist nur eine sinnvolle Annahme.
    also das kann ich mir beim Besten Willen nicht vorstellen...
    Er muss ja den Einkauf irgendwo verbuchen, sonst stimmt da die Bilanz nicht. Dazu braucht er eine Rechnung.
    Außerdem kann er als Händler die MwSt ausweisen.

    ...ich lass mich aber gerne etwas Besseren erklären
    liebe Grüße
    Alex

  20. #20
    Day-Date Avatar von Berettameier
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    Zitat Zitat von orphie Beitrag anzeigen
    Er muss ja den Einkauf irgendwo verbuchen, sonst stimmt da die Bilanz nicht. Dazu braucht er eine Rechnung.
    Aber er kann doch auch so tun, als hätte irgendein Privatmensch ihm die Uhr in seinem Laden verkauft. Ein normaler Gebrauchtuhren-Ankauf eben. Na klar gibt es da eine Quittung/einen Beleg.
    Dass dieser Privatmensch die Uhr zufällig gerade eben vom Konzi geholt hat, spielt doch keine Rolle?! Vielleicht ist dieser Privatmensch auch ganz zufällig die Frau vom Grauhändler? Oder Tante Jutta aus Kalkutta? Ich denke nicht, dass das wichtig ist für die Buchhaltung?

    Dieser Privatmensch darf natürlich keinen Gewinn machen und bestimmte Umsätze pro Jahr nicht überschreiten. Denn sonst wäre er Gewerbetreibend! Also muss der Grauhändler ganz, ganz viele gute Freunde haben. Ob die nun frei erfunden oder reell sind, steht auf einem anderen Blatt.

    Aber wie gesagt: Klärt mich bitte auf.
    Geändert von Berettameier (04.09.2017 um 15:29 Uhr)
    #beyondpatek

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