Seite 2 von 5 ErsteErste 1234 ... LetzteLetzte
Ergebnis 21 bis 40 von 100

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Steht in den mit der Uhr ausgehändigten Garantiebedingungen, dass die originale Konzessionärs-Rechnung im Garantiefall gezeigt oder abgegeben werden muss?
    Bei jeder Uhr werden die Bedingungen, die dann auch für den Garantiegeber bindend sein sollten, in einem kleinen Heft mitgegeben, soweit mir bekannt.
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  2. #2
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.258
    Zitat Zitat von uhrenfan_rolex Beitrag anzeigen
    Steht in den mit der Uhr ausgehändigten Garantiebedingungen, dass die originale Konzessionärs-Rechnung im Garantiefall gezeigt oder abgegeben werden muss?
    Bei jeder Uhr werden die Bedingungen, die dann auch für den Garantiegeber bindend sein sollten, in einem kleinen Heft mitgegeben, soweit mir bekannt.
    Nein,das steht dort nicht.Es muss die vom Konzessionär komplett ausgefüllte Garantiekarte vorhanden sein.Da aber ursprünglicher Auslandskauf und nicht über Köln ausgeliefert geht die Uhr zum Mutterhaus.
    Da Garantie freiwillige und frei gestaltbare Leistung des Herstellers darf dann wohl auch nach dem Kaufbeleg gefragt werden.
    Rest siehe Antwort von Arne (Hamburger).
    VG
    Udo

  3. #3
    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Nein,das steht dort nicht.Es muss die vom Konzessionär komplett ausgefüllte Garantiekarte vorhanden sein.Da aber ursprünglicher Auslandskauf und nicht über Köln ausgeliefert geht die Uhr zum Mutterhaus.
    Da Garantie freiwillige und frei gestaltbare Leistung des Herstellers darf dann wohl auch nach dem Kaufbeleg gefragt werden.
    Rest siehe Antwort von Arne (Hamburger).
    Ok, aber die Gestaltung hat Rolex dann doch in Form der Bedingungen vorgenommen, die in dem Heft stehen?! Kann ein Garantiegeber (wohl dann Rolex Mutterhaus in der Schweiz) beliebig von seinen eigenen Bedingungen abweichen bzw. diese nach Belieben erweitern

    Spontan wäre ich mir nicht sicher, ob die Garantie (ohne vorgelegte Rechnung) verweigert werden dürfte. Es gibt ja keinen Zwang, eine Quittung / Rechnung o.ä. aufzuheben und, da es in den Garantiebedingungen anscheinend auch nicht erwähnt ist, muss der Kunde eigentlich auch nicht mit solch einer Nachfrage rechnen.

    Das ist aber natürlich nur meine unmaßgebliche Meinung...schreibe ich mal lieber dazu
    Abschließend rechtlich klären werden wir das hier aber sicher nicht...

    Wichtig ist aber, dass dem TS geholfen wird.

    PS: Übernimmt der Grauhändler eigentlich die Portokosten in solch einem Fall?
    Beste Grüße, uhrenfan_rolex

    "Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."

  4. #4
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.258
    Vielleicht will sich ja dein Konzessionär nur nicht damit befassen da Kosten,Arbeit,Zeit ..... für eine nicht bei ihm gekaufte Uhr.Wer weiß wie lange und wie es das abgerechnet bekommt.Kann ich auch verstehen ...

    Morgen anrufen,alle Fragen stellen,merken,dann hier berichten und wir alle wissen was Sache ist.

    ROLEX DEUTSCHLAND GMBH
    Dompropst-Ketzer-Straße 1-9
    50667 Köln
    Nordrhein-Westfalen
    Deutschland
    Tel.: +49 221/ 1650 0
    Mo. - Fr.: 8:30 Uhr - 17:00 Uhr
    Geändert von hugo (03.09.2017 um 23:38 Uhr)
    VG
    Udo

  5. #5
    Explorer
    Registriert seit
    28.01.2013
    Beiträge
    148
    Themenstarter
    Wird gemacht.
    Suche Rolex Herrenuhr mit Zertifikat aus Oktober 1983. Bevorzugt Submariner, grundsätzlich ist aber jedes Modell interessant.

  6. #6
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.258
    Bin gespannt.
    VG
    Udo

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Treo
    Registriert seit
    17.04.2007
    Ort
    Aachen
    Beiträge
    3.551
    Blog-Einträge
    2
    Also ich hatte mal ne GMT bei Köln, da hat die ausländische Garantiekarte ausgereicht. Ne Renung hatte ich da keine mit. Absolut problemlos.
    Lieben Gruß René

  8. #8
    Sea-Dweller Avatar von pille2k7
    Registriert seit
    02.07.2007
    Ort
    Bergisches Land
    Beiträge
    968
    Hatte letztes Jahr auch eine 3 Tage alte Ex I bei Rolex Köln. Die ausländische Garantiekarte war überhaupt kein Problem.
    Gruß Phil

  9. #9
    Day-Date Avatar von Berettameier
    Registriert seit
    02.09.2014
    Ort
    Galt‘s Gulch
    Beiträge
    4.182
    Das sollte auch kein Problem sein, denn man kann sich ja auch mal aus dem Urlaub spontan eine Uhr mitbringen - ganz offiziell und "normal" vom Konzi.

    Und ja, auch die Variante mit dem Schenken (ohne Rechnungsübergabe) ist ziemlich normal.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass Rolex sich da komisch anstellen wird und bin gespannt, welche Erfahrungen der TS machen wird.
    #beyondpatek

  10. #10
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.258
    Warten wir es ab,gibt ja hoffentlich eine kurzfristige Rückmeldung.
    Ich sag mal der Konzessionär
    VG
    Udo

  11. #11
    Explorer
    Registriert seit
    28.01.2013
    Beiträge
    148
    Themenstarter
    Soeben habe ich mit Rolex Köln gesprochen. Es ist wohl wirklich so, dass Rolex den Händlern vorschreibt, einen Kaufbeleg zu verlangen um zu schauen, wie die Uhren zu welchem Preis auf den Markt gekommen sind.
    Allerdings sagte der äußerst freundliche Herr auch, dass die Garantie völlig unabhängig davon abgewickelt wird. Er ruft nun für mich bei meinem Konzi an und weißt diesen an, die Uhr ohne Kaufbeleg "durchzuwinken".

    Somit sollte alles klappen und ich dürfte das schöne Stück bald wieder haben.
    Suche Rolex Herrenuhr mit Zertifikat aus Oktober 1983. Bevorzugt Submariner, grundsätzlich ist aber jedes Modell interessant.

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von paddy
    Registriert seit
    24.06.2004
    Ort
    Glanum
    Beiträge
    24.666
    Zitat Zitat von silaz Beitrag anzeigen
    Soeben habe ich mit Rolex Köln gesprochen. Es ist wohl wirklich so, dass Rolex den Händlern vorschreibt, einen Kaufbeleg zu verlangen um zu schauen, wie die Uhren zu welchem Preis auf den Markt gekommen sind.
    Allerdings sagte der äußerst freundliche Herr auch, dass die Garantie völlig unabhängig davon abgewickelt wird. Er ruft nun für mich bei meinem Konzi an und weißt diesen an, die Uhr ohne Kaufbeleg "durchzuwinken".
    Somit sollte alles klappen und ich dürfte das schöne Stück bald wieder haben.
    Freut mich für dich. Das zeigt, dass die Bezeichnung "Weltweite Garantie" nach wie vor wörtlich zu nehmen,
    und das hier Quatsch ist:

    Zitat Zitat von Hamburger Beitrag anzeigen
    Ist doch alles ganz einfach
    Ihr wendet euch an den Händler von dem Ihr die Uhr habt, dieser wiederum kann die Uhr direkt zum Konzi schicken wo er sie her hat, um dann über diesen die Garantie abzuwickeln
    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    So ist es.
    So muss es ....
    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Exakt so!
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  13. #13
    Daytona Avatar von Hamburger
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    2.510
    Zitat Zitat von paddy Beitrag anzeigen
    Freut mich für dich. Das zeigt, dass die Bezeichnung "Weltweite Garantie" nach wie vor wörtlich zu nehmen,
    und das hier Quatsch ist:
    Das ist kein Quatsch sondern eine Hilfestellung oder eine Möglichkeit für all die jenigen die nicht klar kommen und beim Konzi nicht weiter kommen.
    Aber wenn das für Dich Quatsch ist, dann bitte.
    Moin Moin Digga

    Arne

  14. #14
    Freccione Avatar von orphie
    Registriert seit
    12.08.2010
    Beiträge
    6.595
    na was jetzt? Rolex weist die Konzis an den Kaufbeleg zu verlangen, ohne dem dir der Konzi ja die Revi in Köln verweigert, auf der anderen Seite ist das ganze Prozedere unabhängig von der Garantie?
    liebe Grüße
    Alex

  15. #15
    Day-Date Avatar von Berettameier
    Registriert seit
    02.09.2014
    Ort
    Galt‘s Gulch
    Beiträge
    4.182
    Ich vermute mal, dass die Konzis eine Art Handlungsempfehlung bekommen haben, die Rechnungen einzusehen. Verbindlich und zwingend wird das nicht sein.
    #beyondpatek

  16. #16
    Steve McQueen
    Registriert seit
    18.02.2004
    Ort
    Ditschiland
    Beiträge
    27.258
    So wird es wohl sein.
    VG
    Udo

  17. #17
    Freccione Avatar von Micha2903
    Registriert seit
    29.12.2014
    Beiträge
    5.159
    ich habe das was von einer Garantie WELTWEIT in Erinnerung....,
    Grüsse Micha

  18. #18
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von Micha2903 Beitrag anzeigen
    ich habe das was von einer Garantie WELTWEIT in Erinnerung....,
    Ja, und? Wenn man die aktuellen Garantiebedingungen liest, wird man feststellen, dass sie durchaus so interpretierbar sind, dass sie nur für den Erstkäufer gilt! Und der Erstkunde ist der Grauhändler, nicht dessen Kunde.

    1. Die Uhr muss von einem offiziellem Rolex Fachhändler erworben sein. (Also nicht vom Grauen!)
    2. Das Zerti muss entsprechend ausgefüllt sein. (Käufername etc. pp. gehört dazu!)

    Wenn sich Rolex vorbehält, in Zweifelsfällen (zum Beispiel aufgrund eines abweichenden CC) die Herkunft zu prüfen (Rechnungsvorlage), ist das durchaus im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

    Wie dem auch sei, Rolex ist wohl bestrebt, den Grauhandel von bestimmten Modellen zu unterbinden ... und das Thema Garantie ist da durchaus ein Mittel ...

  19. #19
    Day-Date Avatar von Berettameier
    Registriert seit
    02.09.2014
    Ort
    Galt‘s Gulch
    Beiträge
    4.182
    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Wie dem auch sei, Rolex ist wohl bestrebt, den Grauhandel von bestimmten Modellen zu unterbinden ... und das Thema Garantie ist da durchaus ein Mittel ...
    +1
    Das wäre ein Weg. Allein beim Lesen dieses Threads könnte man ja schon Bedenken bekommen, beim Grauen zu kaufen.
    #beyondpatek

  20. #20
    Freccione Avatar von Micha2903
    Registriert seit
    29.12.2014
    Beiträge
    5.159
    Zitat Zitat von Mythbuster Beitrag anzeigen
    Ja, und? Wenn man die aktuellen Garantiebedingungen liest, wird man feststellen, dass sie durchaus so interpretierbar sind, dass sie nur für den Erstkäufer gilt! Und der Erstkunde ist der Grauhändler, nicht dessen Kunde.

    1. Die Uhr muss von einem offiziellem Rolex Fachhändler erworben sein. (Also nicht vom Grauen!)
    2. Das Zerti muss entsprechend ausgefüllt sein. (Käufername etc. pp. gehört dazu!)

    Wenn sich Rolex vorbehält, in Zweifelsfällen (zum Beispiel aufgrund eines abweichenden CC) die Herkunft zu prüfen (Rechnungsvorlage), ist das durchaus im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten.

    Wie dem auch sei, Rolex ist wohl bestrebt, den Grauhandel von bestimmten Modellen zu unterbinden ... und das Thema Garantie ist da durchaus ein Mittel ...

    Das würde in der Konsequenz bedeuten, dass bei einer Uhr, die 2 Jahre zuvor neu gekauft von privat bei einem Konzi, weiterverkauft vom Erstkäufer an privat, die 5 jährige Garantie nicht gilt????? Sorry, das glaube ich nicht......
    Grüsse Micha

Ähnliche Themen

  1. Brauche eure Hilfe nur noch 1 Stunde
    Von Diamand&Pearls im Forum Off Topic
    Antworten: 30
    Letzter Beitrag: 29.10.2012, 08:53
  2. Ich möchte eine optimal nachtleuchtende Rolex
    Von ingwitte im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 13
    Letzter Beitrag: 06.04.2008, 11:16
  3. Hallo Uhrenfreunde, zu später Stunde noch ein Neuer
    Von SUP_com im Forum New to R-L-X
    Antworten: 10
    Letzter Beitrag: 20.10.2007, 09:50

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •